Gehört Feuerwerk für Sie zum 1. August – oder dürfte man es getrost verbieten?

Nicht wenige Gründe sprechen gegen Raketen und Böller zur Feier der Schweizer Eidgenossenschaft. Andererseits ist Feuerwerk schön anzusehen und gehört für manche einfach dazu. Was ist Ihre Meinung?

Beim Gedanken an den 1. August kommen einem am ehesten Fahnen und Fähnchen mit Schweizerkreuz oder Kantonswappen, ein feiner Brunch und eben Feuerwerk in den Sinn. Nicht selten beginnt die Knallerei den behördlichen Ermahnungen zum Trotz bereits vor dem eigentlichen Nationalfeiertag und am Stichdatum selbst gibt es dann kein Halten mehr: Die Kinder vergnügen sich vom Morgen weg mit «Lady Crackers» (alias Frauenfürze, aber das ist kaum politisch korrekt), Heuler ziehen in den Himmel und am Abend lodern Höhenfeuer oder sprudeln Zuckerstöcke unter farbigem Funkenregen.

Tonnenweise Material und Feinstaub

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) liefert Zahlen zu den Umweltwirkungen des 1. August bzw. der pyrotechnischen Spielereien: Schweizweit werden jährlich etwa 1650 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht, wovon 75 Prozent Verpackung aus Holz, Karton, Plastik oder Ton ist. Es resultieren rund 1500 Tonnen Abfall – leider allzu oft nicht korrekt entsorgt. Beim Abbrennen entstehen 300 Tonnen Feinstaub, was zwei Prozent der gesamten Jahresmenge entspreche und bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden führen könne.

Apropos Schadstoffe – zwar sind die farbgebenden Metallverbindungen aus dem Feuerwerk anschliessend in Böden und Gewässern zu finden, führen laut Bafu aber nur zu einer geringen Belastung.

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Lärmreduktion durch zeitliche Beschränkung

Farbenprächtige Explosionen sind genauso mit Lärm verbunden, wie die kleinen «Lady Crackers» oder heulende Raketen. Beim Feuerwerk beschränkt sich die Strategie zur Lärmreduktion darauf, das Abbrennen nur am 1. August zu erlauben, statt die Lautstärke an sich zu regulieren. Sowieso handelt es sich dabei (für die meisten) um ein Vergnügen und man fühle sich daher weniger gestört als z. B. von Verkehrslärm.

Für Tiere ist das wenig Trost, denn vom Nationalfeiertag verstehen sie wenig. Die Knallerei bedeutet Stress für Wild-, Haus- und Nutztiere und ist mit ein Grund dafür, dass sich einige ein Feuerwerk-Verbot wünschen würden. Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine wurde jüngst ausserdem die Frage diskutiert, ob ein Verbot aus Rücksicht auf Geflüchtete sinnvoll wäre.

Initiative in der Sammelphase

In diversen Kantonen wurde als Folge der herrschenden Trockenheit ein Feuerverbot verhängt, das Böller und Raketen miteinschliesst (eine Übersichtskarte dazu finden Sie hier). Einen 1. August ganz ohne Knallerei – und zwar auch in weniger trockenen Jahren – wünschen sich die Träger der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Sie schlagen vor, dass Lärm verursachende Feuerwerkskörper nur noch an Anlässen mit regionaler Bedeutung erlaubt sein sollen. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt das Anliegen ausdrücklich – für Tiere sei der Nationalfeiertag in seiner heutigen Form «blanker Horror». Aktuell werden Unterschriften für die Initiative gesammelt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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