[REL 1]Es wirkt einigermassen ungerecht, dass Landwirtschaftsland durch die Schweizer Gesetzgebung kaum vor Zutritt geschützt ist, Landwirte aber bei allfälligen Schäden auf ihrem Grundstück unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden können. Auf diesen Umstand weist Agriexpert in einem Merkblatt hin und erläutert, wie man einer allfälligen Haftung vorbeugen kann. Ein Zaun muss auch warnen Im Grundsatz haften…

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