Die Kantone Basel-Landschaft, Freiburg, Jura, Wallis und Zug haben ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) angepasst. Der Bundesrat hat die fünf Richtpläne an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 genehmigt, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Die Richtpläne für die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin sind weiterhin noch nicht genehmigt. Weil die fünfjährige Übergangsfrist gestern endete, gilt für diese Kantone per sofort ein absoluter Einzonungsstopp, heisst es weiter.