Dieser hatte in der Wintersession den vom Nationalrat eingebrachten Faktor sechs für enteignetes, landwirtschaftlich genutztes Kulturland auf den Faktor drei gekürzt.

Minderheit wollte noch höhere Entschädigung

Eine Minderheit des Nationalrats wollte am Dienstag, 10. März 2020 an der grosszügigeren Version festhalten. Damit solle sichergestellt werden, dass Kulturland zurückhaltend enteignet werde, wie Lukas Reimann (SVP/SG) ausführte. Seine Minderheit verlor bei der Wahl zwischen dem Drei- und dem Sechsfachen jedoch mit 132 zu 47 Stimmen bei 13 Enthaltungen.

Einige sahen Grundsatz-Verletzung

Eine andere Minderheit wollte diese Sonderregelung für Besitzer von landwirtschaftlichem Land gänzlich streichen, da sie verfassungswidrig sei, wie Minderheitssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE) sagte. Die Bundesverfassung garantiere zwar das Eigentum, und Enteignungen müssten voll entschädigt werden. Eine Entschädigung dürfe aber nicht über den eigentlichen Wert hinausgehen. Zudem dürfe kein Gewinn erzielt werden.

Mit diesen Faktoren würde dieser Grundsatz umgangen. Das Parlament sei hier als Hüterin der Bundesverfassung gefordert. Unterstützung erhielt Markwalder von der SP, der FDP und den Grünliberalen.

Bundesgericht bestätigte Verfassungswidrigkeit

Auch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga setzte sich für die Streichung des Faktors aus. Das Bundesgericht habe im Juli seine Haltung bestätigt, wonach dies mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Zudem seien diese Faktoren willkürlich. Das Wichtigste sei, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Der Bundesrat hatte daher in seiner Version keine Sonderregelung vorgesehen.

Faktor soll Schaden kompensieren

Der Rat sah dies jedoch anders. Die Entgeltung ohne Faktor sei eine zu tiefe Entschädigung, sagte Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (CVP/VS). «Wenn man jemandem eine Obstplantage enteignet, braucht der ehemalige Besitzer Zeit, bis er diese anderswo wieder aufgezogen hat», sagte der Sprecher der Mittefraktion, Philipp Bregy (CVPO/VS). Mit dem Faktor drei würde nicht ein Gewinn ermöglicht, aber ein entstehender Schaden kompensiert werden können. Der Rat folgte dieser Argumentation mit 115 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen für den Faktor 3.

 

Aktuelles Beispiel am Bielersee

Entlang des Ufers des Bielersees will das Bundesamt für Strassen Astra einen neuen Verkehrsweg anlegen. Dafür sollen Rebberge und Häuser weichen. Weiterlesen

Im Interview mit der BauernZeitung erklärte eine Betroffene, was die Enteignung für sie emotional und finanziell bedeutet. Unter anderem betonte sie, dass eine schützende Hecke zwischen den übrigen Reben und der neuen Strasse eben Zeit zum Wachsen brauche und sie mehrere Meter der Anlage vernichten. Weiterlesen 

 

Offene Frage zur Schätzungskommission

Damit ist diese Differenz zum Ständerat bereinigt. Offen bleibt noch eine Differenz. Dabei geht es um die Frage, ob Mitglieder der Schätzungskommission mit 68 Jahren ausscheiden sollen oder nicht. Anders als der Nationalrat sprach sich der Ständerat bislang dagegen aus.

Zur Bereinigung dieses letzten Punktes geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Es ist noch während der Frühlingssession 2020 traktandiert.