Anfang Mai bis Mitte Juni ist im Appenzellerland die Zeit der traditionellen Alpaufzüge. Die Alpbewirtschaftenden treiben ihr Vieh frühmorgens vom Heimbetrieb auf die Alpen. 2021 sind die Alpaufzüge Corona-konform zu gestalten: Die geltenden Bestimmungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Eindämmung des Coronavirus sind einzuhalten, schreiben die beiden Appenzell in einer gemeinsamen Mitteilung.

Alpaufzüge in der traditionellen Form des Appenzeller Senntums sind auch mit den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zugelassen. Im Gegensatz zu den Alpabfahrten, die als touristische Anlässe beworben werden, finden sich bei den Alpaufzügen kaum Zuschauende ein. Die Daten der Alpaufzüge dürfen in diesem Jahr weder von den Tourismusorganisationen noch von Älplerinnen und Älplern publiziert und öffentlich bekannt gemacht werden.

Es ist verboten, dass sich Gruppen von mehr als fünf Personen an den Strassen, auf den Höfen oder auf den Alpen treffen. Auch die Alpbewirtschaftenden und ihre Helferinnen und Helfer müssen die geltenden Bestimmungen und die Empfehlungen des BAG während den Alpaufzügen einhalten. Die Landwirtschaftsämter von Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben ein gemeinsames Merkblatt ausgearbeitet, das in den nächsten Tagen allen Alpbewirtschaftenden zugestellt wird.

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