In einer Mitteilung spricht der Fachverband Ökostrom Schweiz von einem zukunftsträchtigen Förderinstrument für stromproduzierende Biogasanlagen. Die Rede ist von der gleitenden Marktprämie, die im Rahmen des neuen Energiegesetzes (Mantelerlass) verankert worden ist.

Ähnlich wie bei KEV

AboWo jetzt die Katze sitzt, werden demnächst Kühe stehen: Dieser Milchviehstall wird erweitert. Für solche Bauprojekte bedeutet das RPG II keine Einschränkung, denn die Landwirtschaft ist vom Ziel einer stabilen versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen ausgenommen.Revision abgeschlossenDiese Folgen hat das neue Raumplanungsgesetz für die LandwirtschaftSamstag, 7. Oktober 2023 Der Mechanismus sei mit dem System der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vergleichbar, heisst es weiter. Die gleitende Marktprämie solle die Gestehungskosten einer Anlage über die gesamte Amortisationsdauer decken. Das werde langfristige Planungssicherheit für Bau und Betrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen schaffen, freut sich Ökostrom Schweiz. «Dadurch steigt auch die Investitionsbereitschaft für Biogasprojekte».

Beitragshöhe noch unklar

Wie hoch die Vergütungssätze der gleitenden Marktprämie angesetzt werden, ist gemäss Fachverband allerdings noch offen. Man gibt sich zuversichtlich, dass der Bund wirtschaftlich tragbare Beiträge festlegen wird. Dies im Hinblick darauf, dass landwirtschaftliche Biogasanlagen auch in Zukunft ihren Beitrag zur Zielerreichung in der Energie- und Klimapolitik leisten können.

Keine Planungspflicht mehr

Aus Sicht der Branche sind auch die Neuerungen im Raumplanungsgesetz positiv. Dank einer stärkeren Zonenkonformität von Biogasanlagen werde die Bewilligungspraxis vereinfacht. Bis zu einer Grösse von 45'000 t Substratinput pro Jahr seien die Bauten keiner Planungspflicht mehr unterstellt.