Wirtschaftlich und raumplanerisch ist Biogas jetzt bessergestellt

Sowohl die Revision des Raumplanungsgesetzes als auch der Energie-Mantelerlass stossen beim Verband Ökostrom Schweiz auf Zustimmung. Perspektive und Planung für landwirtschaftliche Biogasanlagen hätten sich verbessert.

In einer Mitteilung spricht der Fachverband Ökostrom Schweiz von einem zukunftsträchtigen Förderinstrument für stromproduzierende Biogasanlagen. Die Rede ist von der gleitenden Marktprämie, die im Rahmen des neuen Energiegesetzes (Mantelerlass) verankert worden ist.

Ähnlich wie bei KEV

Der Mechanismus sei mit dem System der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vergleichbar, heisst es weiter. Die gleitende Marktprämie solle die Gestehungskosten einer Anlage über die gesamte Amortisationsdauer decken. Das werde langfristige Planungssicherheit für Bau und Betrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen schaffen, freut sich Ökostrom Schweiz. «Dadurch steigt auch die Investitionsbereitschaft für Biogasprojekte».

Beitragshöhe noch unklar

Wie hoch die Vergütungssätze der gleitenden Marktprämie angesetzt werden, ist gemäss Fachverband allerdings noch offen. Man gibt sich zuversichtlich, dass der Bund wirtschaftlich tragbare Beiträge festlegen wird. Dies im Hinblick darauf, dass landwirtschaftliche Biogasanlagen auch in Zukunft ihren Beitrag zur Zielerreichung in der Energie- und Klimapolitik leisten können.

Keine Planungspflicht mehr

Aus Sicht der Branche sind auch die Neuerungen im Raumplanungsgesetz positiv. Dank einer stärkeren Zonenkonformität von Biogasanlagen werde die Bewilligungspraxis vereinfacht. Bis zu einer Grösse von 45'000 t Substratinput pro Jahr seien die Bauten keiner Planungspflicht mehr unterstellt.

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