Die Umweltverantwortungs-Initiative will nach eigenen Angaben der Schweizer Wirtschaft einen Rahmen geben, und zwar die Erhaltung der Umwelt. Dazu sollen Ressourcen sparsam verwendet und wenig Schadstoffe ausgestossen werden, um die Natur nicht überzustrapazieren. Bis in 10 Jahren soll ausserdem der inländische Konsum die planetaren Grenzen bezüglich Klima, Biodiversität, Wasserverbrauch, Bodennutzung und Nährstoffeintrag – gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz – nicht mehr überschreiten. Diesem Anliegen erteilt der Bundesrat eine Abfuhr.
Zu kurze Frist
Während die Initianten mit einem Zifferblatt auf fünf vor 12 Uhr auf die Dringlichkeit hinweisen, sind 10 Jahre für den Bundesrat eine zu kurze Übergangsfrist zur Beschränkung der Konsumfolgen. Sie würde zu «gravierenden Eingriffen» in die Entscheidungsfreiheit der Einzelnen führen und sei mit Kosten verbunden, die weder für Wirtschaft noch Gesellschaft tragbar wären.
Als besonders betroffen nennt der Bundesrat die Bereiche Nahrungsmittel, Landwirtschaft, Energie, Kleidung und Wohnen.
Bestimmungen bereits vorhanden
Weiter wird in der Mitteilung auf bestehende Bestimmungen in der Bundesverfassung verwiesen. Diese würden eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten, zusammen mit verschiedenen Zielen und Massnahmen zur besseren Schonung von Ressourcen, auf den Weg gebracht von Bundesrat und Parlament.
Ausserdem hält der Bundesrat fest, weitere Bemühungen seien im Gange:
- Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
- Langfristige Klimastrategie
- Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik»
- Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung
Man beabsichtige, diese Linie weiterzuverfolgen und empfiehlt die Umweltverantwortungs-Initiative daher zur Ablehnung.