In den Schlussabstimmungen zum Ende der diesjährigen Wintersession haben der Nationalrat mit 111 zu 69 Stimmen bei 16 Enthaltungen und die kleine Kammer mit 33 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen die zuvor debattierten Änderungen im Jagdgesetz angenommen. Damit sind die Beratungen im Parlament erledigt und die Wolfsregulierung analog zum Steinbock so weit aufgegleist.
Für 2023 gibt es eine neue Verordnung
Das Gesetz ist das eine, die entsprechende Verordnung das andere. Sie legt die Details fest für die Umsetzung in der Praxis und ist Sache des Bundesrats. Dieser hat bereits im November eine neue Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt, die die Anliegen verschiedener Verbände berücksichtige. Sie soll auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten und basiert auf dem heute geltenden Jagdgesetz.
Erleichtere Abschüsse im nächsten Alpsommer
Die teilrevidierte Jagdverordnung, die sich bis Ende Februar 2023 in der Vernehmlassung befindet, erleichtert sowohl Abschüsse von Einzeltieren als auch von bedrohlichen Rudelwölfen. Ausserdem sollen neu nicht nur getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde und Neuweltkameliden als grosser Schaden anrechenbar sein. Der Bundesrat bezeichnet diese Vorlage als Überbrückungslösung zur Entschärfung der Situation in den betroffenen Gebieten, bis das revidierte Jagdgesetz gültig wird.
Es könnte ein Referendum geben
Nach der Schlussabstimmung zur Revision des Jagdgesetzes läuft die 100-tägige Referendumsfrist. Noch ist unklar, ob es von den Umweltverbänden ergriffen wird. So taten sie es 2019 gegen die letzte Revision, die bei der folgenden Abstimmung vom Volk abgelehnt worden ist.
Ob Wölfe dereinst tatsächlich vom 1. September bis zum 31. Januar reguliert werden dürfen, steht somit noch nicht fest. Für den Alpsommer 2023 wird die Verordnung massgebend sein, zu der aktuell die Vernehmlassung läuft.