Anfang 2023 wird der neue Weidebeitrag eingeführt. Die Anmeldung dafür erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung der anderen Direktzahlungsprogramme beim jeweiligen kantonalen Landwirtschaftsamt diesen Herbst. In wenigen Wochen öffnen bereits die Erhebungsfenster. Spätestens dann sollten sich die Tierhalterinnen und Tierhalter im Klaren sein, ob sie eine oder gleich mehrere Rindviehkategorien dafür anmelden wollen.
4 Aren pro GVE
Die Hürden sind bekannt und bereits mehrfach publiziert worden. Weide für eine Kategorie bedeutet automatisch, dass alles andere Rindvieh mindestens im Programm RAUS zu halten ist. Eine weitere Hürde stellt der Flächenanspruch dar. Für eine Erfüllung müssen den Tieren neu 4 Aren Weide je Grossvieheinheit (GVE) zur Verfügung stehen.
Nun gibt es aber auch Weidesysteme, wie zum Beispiel die Koppel- oder die Umtriebsweide, wo den Tieren zwar weit mehr als 4 Aren Weide pro GVE zur Verfügung stehen. Diese werden ihnen aber in kleineren Einheiten angeboten; unter anderem deshalb, damit es beim Beweiden nicht zu grossen Futterverlusten kommt. Weiter weist dieses Weidesystem auch im Bereich der Parasitenbekämpfung doch deutliche Vorteile auf. In so einem System würde die Regelung der 4 Aren im Grunde aber nicht erfüllt. Können demnach nur Betriebe mit Kurzrasenweide profitieren?
Wie das Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage mitteilt, hat es zusammen mit einer Unterarbeitsgruppe eine Vollzugshilfe erarbeitet, welche die Flächenanforderungen von 4 Aren im RAUS-Programm (Art. 75, DZV) präzisiert.
Anordnung eben erst verschickt
Diese sei erst kürzlich an die kantonalen Fachstellen Direktzahlungen und an Vertretende der Koordinationsgruppe Richtlinien Tessin und Deutschschweiz (KIP) wie auch in die Westschweiz geliefert worden. Die Vollzugshilfe sei so formuliert, dass Umtriebsweiden nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen würden, die RAUS-Beiträge zu erhalten. Das BLW werde die Vollzugshilfe zusammen mit den Weisungen zur Direktzahlungsverordnung 2023 veröffentlichen.