Nach dem Nationalrat nimmt auch der Ständerat eine Motion von Christine Badertscher (Grüne/BE) an. Der Entscheid fiel mit 20 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid der Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG). Damit liegt der Ball nun bei der Regierung.
Die Motionärin begründete ihren Vorstoss damit, dass der Bundesrat heute bei importierten Lebensmitteln weniger streng vorgehe als bei inländischen Produkten. Für importierte Nahrungsmittel gälten teils massiv höhere Grenzwerte. Damit gefährde der Bundesrat die Gesundheit der Konsumierenden und schaffe auch ungleich lange Spiesse für Schweizer Landwirtschaftsbetriebe.
Falschen Eindruck erweckt
Gegen diese Vorwürfe wehrte sich Bundesrat Alain Berset in der Debatte vehement. Er müsse ganz klar sagen, dass diese Argumentation mit sicheren Lebensmitteln relativ problematisch sei. Damit werde der Eindruck erweckt, dass es vielleicht Probleme gebe in diesem Bereich. «Nein, wir tun alles – und mir wurde oft vorgeworfen, alles zu tun – um sichere Lebensmittel für die Konsument(innen) zu haben», heilt Berset fest.
Was sind gleich lange Spiesse?
Auch mit den von Badertscher geforderten gleich langen Spiesse bekundete Alain Berset Mühe. Man habe ihm drei Beispiele genannt: Bananen, Tee und Reis. «Was ist die Idee dahinter», fragte er, «wäre es, Bananen durch Äpfel zu ersetzen?» Wenn man der Meinung sei, es gäbe ein Problem der Ungleichbehandlung, so müsse das International koordiniert angegangen werden. Mit der Motion sieht der Bundesrat einen Rückgang der Importe kommen. «Wenn der Antrag angenommen ist, ist er angenommen und dann müssen wir das tun», warnte Berset. Da gebe es keinen Spielraum mehr für Interpretationen und es bedeute einen Verstoss gegen WTO-Regeln.
Nulltoleranz für Rückstände
Doch der Ständerat liess sich von Alain Berset nicht überzeugen, wenn die Annahme der Motion auch denkbar knapp ausfiel. Mit dem Auftrag des Parlaments darf der Bundesrat künftig Rückstände von verbotenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) nicht länger tolerieren: Für alle Wirkstoffe, die in der Schweiz zum Schutz der Gesundheit oder der Umwelt verboten sind, muss strikt die Nulltoleranz gelten. Berset wies darauf hin, dass im Motionstext von «Rückständen von nicht zugelassenen Mitteln» stehe. Das umfasse allerdings auch all jene, für die hierzulande gar nie ein Zulassungs-Gesuch gestellt worden ist.
Das fordert die Motion
Im Wortlaut verlangt die Motion «Keine gesundheitsschädigenden Rückstände von verbotenen PSM in importierten Lebensmitteln» Folgendes:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel (PSM) zu vermindern, indem er bei importierten Lebensmitteln:
a. Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (PSM) prüft und reduziert;
b. Rückstände von nicht zugelassenen PSM verbietet und im Besonderen für alle PSM, die aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten wurden, strikt die Nulltoleranz anwendet;
c. Die Nulltoleranz von 0,01 mg/kg überprüft und gemäss heutigen Laborstandards reduziert;
d. das Kontroll- und Sanktionssystem befähigt, die strikte Einhaltung zu garantieren.