Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 101 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung, der Ständerat hat der Motion noch zugestimmt. Der Vorstoss ist vom Tisch.

Einen Fonds vorgeschlagen

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie verläuft für Wild- und Hausschweine meist innert weniger Tage tödlich. Betroffen sind unter anderem Deutschland und Italien. Menschen können sich nicht anstecken.

Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Virus auch in der Schweiz auftrete, schrieb Jakob Stark in der Begründung seiner Motion. Im Seuchenfall wären die Auswirkungen auf die Betriebe gross und könnten deren Existenz gefährden. Der Thurgauer SVP-Ständerat forderte deshalb eine Entschädigungslösung, etwa durch Schaffung eines Fonds.

Risiken selber tragen

Der Bundesrat stellte sich gegen den Vorstoss. Bund und Kantone könnten nicht jedes unternehmerische Risiko durch Tierseuchen abdecken. Auch drohten andere Betroffene von Tierseuchen benachteiligt zu werden.

Das gleiche Argument brachte die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) vor. Grossverteiler hätten zudem einen grossen Anteil am Fleischmarkt. Sie könnten die Risiken selber tragen.

Für Tierhalter gibt es Entschädigungen

Um bei einem Seuchenausbruch schnell reagieren zu können, sei es zentral, die Tierhalter zu entschädigen, sagte Innenminister Alain Berset. Eine solche Entschädigung existiere bereits. Für Notschlachtungen würden Schlachthöfe selbstverständlich bezahlt.

Eine Kommissionsminderheit ortete dagegen eine Versicherungslücke. Es gehe um ein anerkanntes gesellschaftliches Risiko. Die vorgeschlagene Lösung käme im Ernstfall dem Tierwohl zugute, weil nur so Tierstaus verhindert werden könnten.