Weilerzonen gelten neu als Nichtbauzonen. Das hat der Luzerner Kantonsrat im Rahmen der Änderung des Planungs- und Baugesetzes auf 2018 beschlossen. Auslöser war eine Feststellung des Bundes bei der Genehmigung des Kantonalen Richtplanes 2015, wonach in einzelnen Gemeinden noch immer Weilerzonen bestünden, die nicht den Kriterien des Richtplanes entsprachen, beispielsweise weil diese als Bauzonen ausgeschieden waren.…
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