Auch die nationalrätliche Kommission ist der Meinung, dass rechtliche Fragen insbesondere im Bereich neuer gentechnischer Verfahren zu klären seien, bevor das heute geltende Moratorium aufgelöst werden könnte. Damit schliesst sie sich mit 22 zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen dem klaren Entscheid aus dem Nationalrat an, den dieser in der Sommersession gefällt hatte.

Keine Ausnahmen für Genomeditierung

Vertieft befassten sich die Kommissionsmitglieder mit neuen Verfahren, genauer mit der Genomeditierung. Damit können Forschende das Erbgut gezielt an einer gewünschten Stelle schneiden und neue Gensequenzen einfügen.

Eine Mehrheit lehne es wie der Bundesrat ab, zum jetzigen Zeitpunkt gewisse genomeditierten Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen, heisst es in einer Mitteilung.

Bericht für allfällige Lockerungen

Im Hinblick auf mögliche Lockerungen des Moratoriums wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen. Darin sollen offene Fragen zur Koexistenz von verschiedenen Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zu den Risiken dieser neuen gentechnischen Verfahren beantwortet werden.

Auch hierzu fiel der Entscheid deutlich aus, mit 13 zu zwei Stimmen und neun Enthaltungen.

Der Vorschlag, die neuen gentechnischen Methoden nach Ablauf des aktuellen Moratoriums (also ab dem 1. Januar 2022) vom Gentechnikgesetz auszunehmen, fand hingegen keine Mehrheit.

In der Herbstsession wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen.

Grundlage zur Differenzierung

Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt die Verlängerung des Gentech-Moratoriums ausdrücklich, wie er mitteilt. Es sei die Grundlage dafür, dass sich die Schweizer Landwirtschaft weitere vier Jahre dank konsequenter Gentechnik-Freiheit von Importen differenzieren könne. Nun hoffe man, dass der Nationalrat seiner Kommission folgt.

Was die neuen gentechnischen Verfahren angeht, erwartet der SBV vom Bundesrat, dass dieser klar die Regeln für den Umgang mit auf diese Weise entwickelten Organismen und daraus hergestellten Produkten aufzeigt. Diese Regelungen müssten ausserdem mit dem Ausland konform sein. «Nach Ablauf eines verlängerten Moratoriums soll Rechtssicherheit für alle Bereiche und Beteiligten bestehen», betont der SBV.