Der Beitrag in der BauernZeitung über Fräsasphalt, der für den Strassenunterhalt nicht mehr zulässig ist , hat einige Reaktionen ausgelöst. Viele Bauern und Bauunternehmen sind verunsichert, ob sie für bereits früher eingebaute Materialien belangt werden können, und ab wann denn die neue Praxis aufgrund des neuen Merkblattes im Kanton Luzern oder in andern Kantonen rechtsgültig ist.[REL 1] Vollzug ab 1. September A…

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