«Ich darf Ihnen mitteilen, dass heute ein freudiger Tag ist», begann Mike Egger (SVP/SG) seine Berichterstattung zur Kommissionsitzung im Nationalrat. Zwar stehen noch die Schlussabstimmungen aus, aber das Parlament hat sich soweit einigen können und die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetz (RPG II) fertig beraten.

Vier Kernpunkte

Nationalrat lenkt einRäte einigen sich bei Umnutzungen landwirtschaftlicher GebäudeDienstag, 19. September 2023 Folgendes benannte Egger als die wichtigsten Kernpunkte der Vorlage:

  • Verstärkte Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet.
  • Stabilisierung der Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone.
  • Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen ausserhalb der Bauzone.
  • Zulassen von baulichen Entwicklungsmöglichkeiten am richtigen Ort (Gebietsansatz).

Ausserdem bezeichnet das Parlament das neue RPG als indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Etwa soll bei der Ausscheidung von speziellen Zonen im Richtplan festgehalten werden, wie der Siedlungsstruktur, der Baukultur, der Umgebungsgestaltung und der Einpassung in die Landschaft Rechnung zu tragen ist. Damit und mit dem Stabilisierungsziel haben Anliegen der Landschafts-Initiative Eingang ins RPG gefunden.

Land ausserhalb der Bauzonen schützen

Das Stabilisierungsziel soll unter anderem mit einer Abbruchprämie für ungenutzte Gebäude für eine stabile Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone sorgen. Die Idee dabei sei «das Landwirtschaftsland wirklich sichern zu können», so Bundesrat Albert Rösti. Er hält es aber auch für wichtig, über den Gebietsansatz den Kantonen mehr Spielraum zu lassen. Flexibilität soll dort gewährt werden, wo sie nötig ist.

Vor allem im Berggebiet

Der Nationalrat hatte den Gebietsansatz nur im Berggebiet anwenden wollen, nun ist allerdings keine Beschränkung mehr vorgesehen. Nach Meinung von Albert Rösti macht das aber kaum einen Unterschied, da die wichtigsten und wahrscheinlichsten Anwendungsfälle sowieso im Berggebiet auftreten dürften.

Insgesamt eine Verbesserung vorausgesetzt

«Zudem möchte ich nochmals sagen, dass man dann nicht einfach beliebig etwas in die Landwirtschaftszone setzen kann», betonte Rösti. Denn dafür setzt das RPG II insgesamt eine Verbesserung der Situation voraus, durch Aufwertungs- und/oder Kompensationsmassnahmen. Eine weitere Sicherheit gäben die kantonalen Richtpläne, die auch auf Bundesebene genehmigt werden müssen. Selbstverständlich gehe die landwirtschaftliche Tätigkeit, die Produktion von Nahrungsmitteln «immer vor», so der Umweltminister.