AboDefinitive VersionJagdverordnung tritt in Kraft: Das gilt ab Juli 2023 beim WolfFreitag, 2. Juni 2023 In der Mitteilung des Vereins Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren wird klar, nur gut finden die Absender die vom Bundesrat verabschiedete revidierte Jagdverordnung nicht. Doch es sei ein Schritt in die richtige Richtung, für den man der Regierung danke.

Schwellen tiefer, aber zu hoch

So begrüsst der Verein zwar die tieferen Abschussschwellen (6 getötete Nutztiere für Einzelwölfe und 8 bei Rudeln), doch seien sie noch immer zu hoch und würden ausserdem weiterhin weder schwerverletzte noch vermisste Nutztiere berücksichtigten. «Damit bleibt der Schaden für den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb viel zu hoch.»

Ausserdem stellt man in der Mitteilung fest, die Verzögerung bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung (am 1. Juli statt dem 1. Juni 2023) sei bedauerlich.

Bereit sein bis zum 1. September

Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Jagdgesetzes, das vom Parlament im vergangenen Winter verabschiedet worden ist, fordert der Verein ein zügiges Vorgehen von den Behörden: Es müsse alles darangesetzt werden, dass ab dem 1. September 2023 Wölfe nach den neuen Bestimmungen reguliert werden können.

Klartext in die Verordnung

In der Mitteilung wird weiter ausgeführt, was nach Ansicht des Vereins alles in die nächste Jagdverordnung aufzunehmen ist:

  • Nulltoleranz für Grossraubtiere im Siedlungsgebiet
  • Verteidigungsabschüsse bei unmittelbaren Angriffen auf Nutztierherden
  • Schweizweit Vorranggebiete für die Weidewirtschaft