Pflanzen zu züchten, ist eine langwierige und kostspielige Angelegenheit. Daher ist es wichtig, dass Züchter im Vornerein wissen, ob das Endprodukt vermarket werden kann. Entscheidend dafür ist der Patentschutz der Sorte bzw. der züchterisch verliehenen Eigenschaften: Ist ein Patent dafür gelöst worden, fallen Gebühren für die Nutzung an – egal, auf welche Art und Weise die geschützte Eigenschaft angezüchtet worden ist. Sich über Patente zu informieren, ist aber nicht so einfach. Parlament und Bundesrat haben das Problem erkannt und sehen Handlungsbedarf.

Nachbessern in Gesetz oder Verordnung

Prekäre RechtslagePatente würgen die Zucht zukunftsfähiger Sorten abDonnerstag, 13. Januar 2022 Im Gegensatz zur Motion von Maya Graf (Grüne/BL), die die Diskussion ins Rollen gebracht hat und zurückgezogen worden ist, lässt die nun angenommene Kommissionsmotion die Art der Umsetzung offen. Der Bundesrat soll die patentrechtlichen und falls nötig die sortenschutzrechtlichen Grundlagen so anpassen, dass über den Patentschutz mehr Transparenz herrscht. Dazu gäbe es Lösungen auf Stufe Gesetz, aber auch «Ansätze, das Problem relativ pragmatisch und ohne Gesetzesänderung weitgehend zu entschärfen oder lösen zu können», erklärte Bendedikt Würth (die Mitte/SG) im Nationalrat.

Für Züchter und Patentinhaber

Auch der Bundesrat hatte sich für die Kommissionsmotion ausgesprochen. Man wolle einen Vorschlag machen, der sowohl für die Pflanzenzüchter als auch die Inhaber von Patenten Vorteile haben soll, so Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Letzteren könnte geholfen werden, neue Geschäftspartner zu finden. In jedem Fall werde der Vorschlag des Bundesrats darauf abzielen, weder den Forschungs- noch den Innovationsstandort Schweiz zu schwächen, versicherte Keller-Sutter. Überprüfen wolle man z. B. züchterspezifisches Infomaterial und kostenlose Patentrecherchen für Schweizer Züchter durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) oder einen gesetzlich geregelten Informationsaustausch zwischen Züchtern und Patentinhaber.