AboMarkus Hochstrasser (links) erklärt Peter Bossert und den Teilnehmern der Flurbegehung, wie Landwirte die Abschwemm- und Driftauflagen auf ihren Parzellen einhalten können. FlurbegehungAbschwemmung und Drift: Jetzt heisst es, Punkte sammelnMontag, 5. Juni 2023 «Jedes Gramm zählt», ist auf einem Merkblatt von Agridea zur Reduktion von Drift und Abschwemmung im Acker- und Gemüsebau zu lesen. 1 g Pflanzenschutzmittel (PSM) kann einen 1 m breiten und ebenso tiefen Fluss auf einer Länge von 10 km verunreinigen. Das zu verhindern und gleichzeitig den wirksamen Schutz von Kulturen sicherzustellen, muss das Ziel sein – und es ist vorgeschrieben. Seit 2023 sind entsprechende Regeln unabhängig vom eingesetzten Wirkstoff in Kraft.

Nicht ganz einfach

Es gilt, Massnahmen umzusetzen und damit die je nach Parzelle nötige Punktzahl zu erreichen. Die Breite eines Pufferstreifens, die eingesetzten Geräte oder reduzierte Bodenbearbeitung lassen sich noch relativ leicht erfassen. Aber wie kontrolliert man z. B., wie hoch der Druck in den Spritzdüsen bei der Applikation war? Offenbar hat auch der Bund bisher nicht alle nötigen Antworten.

Verzögerung im Vollzug

Aus dem Verordnungspaket 2023 geht hervor, dass die Kürzungen der Direktzahlungen im Fall festgestellter Mängel in Sachen Drift und Abschwemmung erst 2025 in Kraft treten. Als Grund für die Verzögerung macht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Anfrage «unerwartete Herausforderungen im Vollzug der Abschwemmungsvorgaben und noch offene Vollzugsfragen» geltend. Deshalb sei das eindeutige Feststellen von Mängeln derzeit teilweise noch nicht möglich. Entsprechend hält man auch Kürzungen nicht für sinnvoll. Der aktuell noch nicht rechtskräftige Teil der Verordnung in diesem Bereich sieht eine Kürzung der Direktzahlung um 600 Franken pro Hektare vor. Dies für den Fall, dass die nötige Punktzahl in der vom eingesetzten Wirkstoff unabhängigen Drift- und Abschwemmungs-Reduktion nicht erreicht wird.

Merkblatt kommt

Nun hat das BLW mehr Zeit, um die offenen Vollzugsfragen zu klären. Im Laufe des nächsten Jahres werde ein passendes Merkblatt veröffentlicht. Aber «die Vorschriften gegen Abdrift und Abschwemmung sind und bleiben in Kraft», betont das Amt. Sie zu beachten, ist also trotzdem angebracht.

Merkblätter und Weisungen zur Reduktion von Abdrift und Abschwemmung finden Sie hier