Der Bundesrat verfolgt im Auftrag des Parlaments mit der Revision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) drei Ziele:
- Selbstbewirtschaftung stärken
- Bessere Stellung der Ehepartner(innen)
- Unternehmertum stärken
In der Vernehmlassung fallen die Rückmeldungen aus der Landwirtschaft unterschiedlich, aber mehrheitlich positiv aus.
Wie lange abschreiben?
Der Schweizer Bauernverband (SBV) sieht insbesondere Verbesserungsbedarf, was die Klarheit des teilrevidierten BGBB angeht. In der Begleitbotschaft müssten insbesondere die Ziele des Gesetzes in Erinnerung gerufen und die Änderungen genau erläutert werden. Damit wäre laut SBV auch die Formulierung der Verordnung im gewünschten Sinn möglich.
Ein umstrittener Punkt ist die vom Bundesrat vorgeschlagene, neu nach Investitionsobjekt unterschiedliche Abschreibedauer. Damit soll die Stellung des Ehegatten gestärkt werden, doch der SBV sieht dadurch die Übertragung des Betriebs zum Ertragswert als zentrales Prinzip des BGBB infrage gestellt. «Das erhöht den Übernahmewert für die jüngere Generation, mit finanziellen Folgen und Auswirkungen auf die zukünftige Rentabilität des Betriebs», so die Kritik. Der SBV lehnt daher die neuen Abschreibedauern ab und fordert, dass im Fall einer Scheidung eine Lösung zur Stärkung der Situation des nicht bewirtschaftenden Ehepartners gesucht wird. «Nicht aber im Falle einer Erbschaft oder einer Eigentumsübertragung unter Lebenden.»
Im Gegensatz dazu spricht sich der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) ausdrücklich für die verlängerten Abschreibedauern aus. Denn damit sei für eine bessere Gleichstellung zwischen Ehegatten bei Scheidung wie auch zwischen Übergebern und Übernehmern sowie Erben gesorgt. «Für den SBLV und die Betroffenen ist es wichtig, dass diese Änderung in der vorgeschlagenen Form beibehalten wird», bekräftigt der Verband. «Diese Verbesserungen entsprechen der heutigen Zeit.»
«Illusorische Idee»
Uniterre und das Bündnis für den Zugang zu Land halten die Idee, Familienbetriebe zu erhalten, angesichts mangelnder Nachfolger für illusorisch. Aufgrund hoher Kosten, wachsender Betriebe und Belastung sei es nicht verwunderlich, dass viele einen Betrieb lieber gemeinsam als Kollektiv führen wollten. Uniterre und das Bündnis kritisieren die vorgeschlagene Erhöhung der maximalen Belastungsgrenze landwirtschaftlicher Grundstücke. Der Bundesrat will damit das Unternehmertum stärken, und der SBV unterstützt diese Anpassung. Für Uniterre aber führt sie «direkt in die Wand», weil man sich damit bei der Hofübernahme höher verschulden könne.
Der SBLV betont in diesem Punkt, bei der Kreditvergabe müsse die wirtschaftliche Lebensfähigkeit geprüft werden, wobei auch die (externe) Arbeit von Ehepartnern zu berücksichtigen sei.
Die fertige Botschaft des Bundesrats zum BGBB soll bis Ende Jahr vorliegen.