London will damit die Kosten für Unternehmen und Verbraucher senken und gleichzeitig sensible Industriezweige schützen.

Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse

 

Insgesamt 87 Prozent der gesamten Einfuhren in das Vereinigte Königreich sollen dann wertmässig zollrechtlich frei zugänglich sein. Zu den Gütern, auf die Zölle erhoben werden sollen, zählen auch gängige Erzeugnisse aus dem landwirtschaftlichen Bereich. Die aufgeführten temporären Zollsätze entsprechen jeweils einem Prozentsatz der bestehenden EU-Zollsätze.

Vorgesehen ist beispielsweise für Rindfleisch eine Importbelastung in Höhe von 53 Prozent des EU-Aussenzolls für Rindfleisch, was im Fall von Rindfleisch ohne Knochen 6,8 Prozent des Warenwertes plus 138 Pfund (185 Franken) pro 100 Kilogramm entspricht. Auf Schweinefleisch würden 13 Prozent des Zollsatzes erhoben werden, während es für Geflügel oder Butter 32 Prozent wären. Für Fisch und Meeresfrüchte soll 11,9 Prozent des EU-Aussenzolls gelten, für geschälten und halbgeschälten Reis 83 Prozent.

Befristetes Zollsystem

Das neue Zollsystem soll zunächst befristet für zwölf Monate gelten; parallel sollen die Auswirkungen der Zölle auf die britische Wirtschaft genauestens überwacht werden. Die Regierung betonte zudem, dass britische Unternehmen keine Zölle auf die Mehrheit der von ihnen importierten Waren bei einem ungeregelten Austritt aus der EU zahlen würden. Die Veröffentlichung sei jetzt erfolgt, damit die Abgeordneten bei der am Abend stattfindenden Abstimmung über einen "No-Deal" informiert seien, erläuterte die Regierung.

Derweil stellte der Sprecher der EU-Kommission klar, dass die EU-27 im Falle eines ungeordneten Brexit nicht auf Einfuhrzölle auf britische Waren verzichten werde. Man werde die üblichen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) für Drittländer auf alle Importe aus Grossbritannien anwenden. Der Sprecher unterstrich, die EU-27 werden die Integrität des gemeinsamen Binnenmarkts und der Zollunion „unter allen Umständen“ schützen.

AgE