Das Programm Wald-Biodiversität ist Bestandteil der Vereinbarungen für den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. In diesem Programm wurden bis vor kurzem schwergewichtig Waldreservate und Altholzinseln ausgeschieden und geschützt. In der Programmvereinbarung für die Jahre 2016 bis 19 sind zu den bisherigen Elementen neu Biotopbäume hinzugekommen. Bei diesen Objekten, die im Kanton Thurgau als «Habitatbäume» bezeichnet werden, handelt es sich um alte und ökologisch wertvolle Einzelbäume, für die Kanton und Bund dem Besitzer eine Entschädigung entrichten – sofern dieser darauf verzichtet, den Baum zu nutzen.

14 Kantone beteiligen sich

Für die Umsetzung  dieses Programmteils werden seit 2016 Konzepte und Methoden zur Erfassung der Biotop beziehungsweise Habitatbäume von den Kantonen erarbeitet und getestet. Laut Auskunft des Bundesamts für Umwelt beteiligen sich derzeit  schweizweit  14 Kantone an der Ausscheidung von Biotopbäumen. In der Ostschweiz sind es die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau.  Die Massnahme "Biotopbäume fördern" sei im Zusammenhang mit anderen Instrumenten zur Förderung von Alt- und Totholz zu sehen, schreibt das Bundesamt für Umwelt auf Anfrage. «Ziel ist eine Dichte von zwei Altholzinseln pro Quadratkilometer und drei bis fünf Biotopbäume pro Hektare».

250 Franken pro Baum

Um eine finanzielle Beteiligung des Bundesamts zu erhalten, müssen gewisse Qualitätsindikatoren erfüllt werden: etwa eine minimale Grösse des Baums und Merkmale wie Bruthöhlen oder Pilzkonsolen. Gemäss den Vorgaben des Bundesamts muss ein Biotopbaum bis zum natürlichen Zerfall im Bestand bleiben. Pro Biotop- oder Habitatbaum unterstützt der Bund die Kantone mit 250 Franken.

chw