Wie das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde das Virus im Rahmen einer Routineuntersuchung in einem Rinderbestand in Ottersweier im Landkreis Rastatt amtlich festgestellt. Der Betrieb steht nun unter behördlicher Beobachtung; darüberhinausgehende Seuchenbekämpfungsmassnahmen sind in dem Tierbestand derzeit nicht notwendig.

Sperrzone soll Krankheit aufhalten

Das Ministerium wies darauf hin, dass das Virus für Menschen nicht gefährlich sei und Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse ohne Bedenken verzehrt werden könnten.

 

Um den Ausbruchbetrieb wird dem Agrarressort zufolge ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet. Dies bedeutet, dass das gesamte Land Baden-Württemberg zum BTV-8-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wird. Die Sperrzone muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden. Erst danach kann Deutschland sich wieder als frei von Blauzungenkrankheit erklären.

AgE