Dank dem Sonderprogramm kann die SFWE energetische Sanierungen der Gebäudehülle mit einem Darlehen von CHF 90'000 pro Wohnung unterstützen, schreibt die Stiftung in einer Medienmitteilung. Das Sonderprogramm ist bis 2023 befristet. Um ein Darlehen zu erhalten, müsse die Gebäudehülle auf GEAK-Stufe B oder A verbessert oder eine Zertifizierung nach mindestens Minergie-Standard erreichen, heisst es weiter.

In den ersten 10 Jahren zinsfrei

Die Laufzeit der Darlehen soll 25 Jahre mit jährlicher Tilgung betragen. In den ersten 10 Jahren werden die Darlehen zu 0 % Zins gewährt, danach entspreche dieser dem Satz der ordentlichen SFWE-Darlehen aus dem Fonds de roulement (aktuell 1 %). Werden bei Neu- oder Umbauten, die bereits mit einem verzinslichen Darlehen von CHF 60'000 unterstützt werden, zusätzlich auf die Energieeffizienz ausgerichtete Massnahmen ergriffen, vergebe die Stiftung einen Bonus von CHF 20'000 bzw. CHF 10'000. Die Darlehen der SFWE können in Kombination mit anderen Unterstützungsmöglichkeiten gewährt werden, so die SFWE.

 

Gesuch einreichen

Die Gesuchsteller können das Gesuch, zusammen mit Finanzierungsplan und Tragbarkeitsberechnung, bei der landwirtschaftlichen Kreditkasse des Wohnkantons einreichen. Gesuche von Nebenerwerbsbetrieben können auch von den kantonalen Beratungsstellen bearbeitet werden. Gesuche von Nichtlandwirten werden direkt bei der SFWE eingereicht.