Es sei wichtig, dass sich die Bevölkerung zur Problematik äussern könne, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Botschaft der Walliser Regierung. Ein Ja zur kantonalen Initiative würde die aktuelle und zukünftige Situation für Grossraubtiere im Kanton nicht grundlegend verändern. Zudem habe der Kanton wenig Spielraum, um ein kantonales Konzept zu Grossraubtieren aufzustellen.
Förderung von Grossraubtieren soll verboten werden
Die kantonale Initiative für ein Wallis ohne Grossraubtiere (Wolf, Luchs, Bär) war 2016 von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lanciert worden. Sie wurde im Januar 2017 mit 9545 Unterschriften eingereicht, 3545 mehr als nötig.
Im Januar 2017 leitete der Staatsrat die Initiative an den Grossen Rat weiter. Nach vorläufiger Prüfung und Änderung des Textes wurde die Volksinitiative im September 2019 von den Abgeordneten für gültig erklärt.
Der Text fordert die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»
Im Wallis bereits angenommen
Seit der Wolf vor rund 25 Jahren in die Schweiz zurückgekehrt ist, wächst sein Bestand. Aktuell leben nach Angaben des Bundes rund 80 Tiere in einem Dutzend Kantonen.
Gegner hat der Wolf insbesondere in den Bergkantonen wegen Konflikten mit der Schafzucht. Im vergangenen Februar hatten die Stimmberechtigten im Kanton Uri eine ähnliche Verfassungsinitiative wie im Wallis mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 69,5 Prozent gutgeheissen.
Initiative "Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere" ist gültig
12.09.2019
Der Walliser Grossrat hat die kantonale Initiative "Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere" am Donnerstag für gültig erklärt. Der Originaltext wurde angepasst, damit er mit dem Bundesrecht vereinbar ist.
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Die Abgeordneten stimmten zu, die Passage über das Verbot der Einführung und Freisetzung von Grossraubtieren zu streichen. Die vorberatende Justizkommission war zum Schluss gekommen, die Initiative wegen dieser Passage für vollständig ungültig zu erklären. Den endgültigen Text hiess das Kantonsparlament mit 118 zu acht Stimmen gut.
Französischer Text fehlte Schutz
Vor der Abstimmung stellten die ...