Die Bilanz der Hochjagd 2019 fällt für die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) durchzogen aus. Während die Anzahl Abschüsse bei den Gämsen und den Rehgeissen den Vorlagen entspricht, sind die Hirschabschüsse in mehreren Hirschregionen ungenügend in Bezug auf die Jagdplanung. Deshalb ist in einigen Regionen des Kantons eine Nachjagd erforderlich, insbesondere um das Gleichgewicht zwischen Wald und Wildtieren zu gewährleisten, schreibt der Kanton Wallis in einer Medienmitteilung.

Regionale Unterschiede

Die Zahl des geschossenen Rotwilds beläuft sich für die Hochjagd 2019 auf 1599 (1416 im Vorjahr), während die Planvorgabe auf 2200 lautete. In mehreren wichtigen Hirschregionen wurden die Planvorgaben nicht erreicht, wobei der fehlende Anteil zum geplanten Abschuss regional unterschiedlich ausfällt. Trotz spätem Jagdbeginn und besserem Brunftbetrieb als im letzten Jahr konnte die Rotwildstrecke nicht im gewünschten Ausmass gesteigert werden. Das Datum des Jagdbeginns scheint somit keinen wesentlichen Einfluss auf die Jagdstrecke zu haben, was mit Blick auf den kommenden Fünfjahresbeschluss mit der Jägerschaft diskutiert werden müsse. Um die für die Rotwildjagd festgelegten Ziele (mindestens 1272 weibliche Tiere) zu erreichen, plant der Kanton nun in einigen Regionen, in denen die Abschussvorgaben klar nicht erfüllt wurden, eine Nachjagd durchzuführen. Dabei müssen noch rund 400 Stück weibliches Rotwild im Rahmen der Nachjagd und vereinzelten Zusatzabschüssen durch die Wildhüter erlegt werden.

Regulierung ist wichtig

Die gezielte, gemäss Planung vorgesehene Begrenzung der Rotwildpopulationen, ist eine der prioritären Aufgaben der DJFW. Die Stabilisierung oder in einzelnen Gebieten erforderliche Reduzierung des Bestandes ist einerseits für die Gewährleistung der Schutzfunktion der Schutzwälder und andererseits für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes zwischen den verschiedenen Wildtierarten erforderlich.

Wer darf an Nachjagd teilnehmen

Die Modalitäten der Nachjagd sowie die Jagdgebiete werden im Amtsblatt vom 18. Oktober bekannt gegeben. Anmelden dürfen sich alle Jäger mit Wohnsitz im Wallis, die für 2019 ein Jagdpatent für die Hochjagd gelöst haben. Parallel dazu werden die Berufswildhüter wie jedes Jahr Regulierungs- und Hegeabschüsse vornehmen (Abschuss schwacher Tiere oder zwecks Vermeidung von Kulturschäden).