Das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig hat laut einem Bericht der «Wiler Zeitung» einen Landwirt und Viehhändler in allen Punkten freigesprochen. Der Mann hatte diese Woche vor dem Richter anzutreten, weil ihm die Staatsanwaltschaft der Tierquälerei, des Betrugs, der Urkundenfälschung und des Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz angeklagt hatte. Die Klägerin forderte eine Geldstrafe von 18'000 Franken und eine Busse von 3000 Franken (30 Tage Haft).

«Keine Hinweise auf Manipulation»

Dem Mann hatte im Februar 2019 eine abgemolkene Kuh zur Ausmast erworben und stellte diese bei einem Kollegen ein. Aufgrund gesundheitlicher Komplikationen wurde am 1. März der Tierarzt beigezogen, welcher dem Viehhändler gemäss Staatsanwaltschaft telefonisch mitteilte, dass sie aufgrund der Medikamenten-Absetzfristen nicht vor dem 1. April 2019 geschlachtet werden dürfe.

Die Kuh wurde aber gemäss Anklage kurz nach dem 1. März transportiert (was zum Vorwurf der Tierquälerei führte) und geschlachtet. Die detaillierte Beschreibung der Vorwürfe findet sich in einem weiteren Artikel der «Wiler Zeitung».  

Auf Nachfrage beim Kreisgericht Toggenburg – im schriftlichen Urteilsentscheid war keine Begründung zu finden – erklärte Gerichtsschreiberin Corinne Schnyder laut dem Zeitungsartikel, dass das Gericht anhand des vorhandenen Behandlungsjournals zum einen davon ausgehen musste, dass das Tier nicht, wie von der Anklage behauptet wurde, mit dem absetzpflichtigen Entwurmungsmittel Endex behandelt wurde. «Es gab keine Hinweise darauf, dass das Behandlungsjournal manipuliert wurde», so Schnyder.

«Schlachtung guten Gewissens angeordnet»

Ebenso gehe aus der Einvernahme des in der Behandlung des Tieres involvierten Tierarztes durch den Staatsanwalt nirgends hervor, dass der Tierarzt dem Beschuldigten klar gesagt habe, dass dieser dem Tier absetzungspflichtige Arzneien verabreicht habe, so schreibt das Blatt.

Da der Beschuldigte somit auch keine Kenntnisse darüber haben konnte, habe er guten Gewissens die Schlachtung der Kuh angeordnet. Somit seien auch alle weiteren Punkte der Anklage hinfällig und der Viehhändler vollumfänglich freizusprechen gewesen, so die Gerichtsschreiberin. Die Kosten des Verfahrens von 2854 Franken und die 9112 Franken für die Verteidigung des Beschuldigten gehen laut «Wiler Zeitung» zu Lasten der Staatskasse.