Der Fall in Trüllikon ZH ist landesweit in diesem Winter der zweite Ausbruch der Vogelgrippe in einer Tierhaltung, hält das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung fest. Im November 2022 waren ein Graureiher und ein Pfau auf einem Hobbybetrieb in Winterthur betroffen, dieses Mal sind es fünf Schwarzschwäne.

Erhöhte Sicherheitsbestimmungen in der Region

In den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau haben die Behörden nun zusätzliche Massnahmen angeordnet, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern:

  • Im Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb gibt es eine Überwachungszone mit erhöhten Sicherheitsbestimmungen für Geflügelbetriebe.
  • Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen in dieser Zone in geschlossenen Haltungssystemen untergebracht werden.
  • Es werden risikobasierte Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch die Veterinärämter durchgeführt.
  • Eier und Geflügel dürfen die Zone nicht verlassen.
  • In einer Zwischenzone (10 Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) gelten spezielle Massnahmen für Grossbetriebe.

Die verschärften Bestimmungen bleiben für mindestens drei Wochen in Kraft.

Gesperrt und Tiere gekeult

Wie das BLV weiter mitteilt, hat das Zürcher Veterinäramt den betroffenen Betrieb gesperrt und die wenigen dort verbleibenden und von der Seuche gefährdeten Tiere gekeult.

Die schweizweiten Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe sind bereits früher bis zum 15. März 2023 verlängert worden.