Doppelohrmarken sind ab 2020 auch bei Schafen und Ziegen Pflicht. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert über folgende Punkte:

1. Nachmarkierung ab sofort möglich

Bei einem Standortwechsel (z. B. einem Verkauf) müssen Schafe ab dem 1. Januar 2020 Doppelohrmarken tragen. Die zusätzliche Marke kann unter www.agate.ch in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bestellt werden.

Für Ziegen gilt in punkto Markierung Folgendes: Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen müssen erst bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. In diesem Zeitraum dürfen vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen mit nur einer Ohrmarke den Standort wechseln.

2. Neumarkierung

Auch für neugeborene Schafe und Ziegen können die passenden Ohrmarken über die oben aufgeführte Website bestellt werden.

Ab 1. Januar 2020 geborene Ziegen müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Der Tierhalter kann frei entscheiden, ob eine der Doppelohrmarken mit Mikrochip versehen ist (OM mit Mikrochip bei Ziegen freiwillig). Schlachtgitzi, die vor dem 120. Lebenstag direkt vom Geburtsbetrieb in den Schlachtbetrieb verbracht werden, können mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden.

3. Meldungen erfassen

Neu müssen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Schafen und Ziegen in der TVD gemeldet werden.

4. Chip für Schafe

Zusätzlich zur Erfassung in der TVD müssen neugeborene Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Chip enthalten.

5. Weitere Informationen

Umfassende Informationen stehen unter www.schafeziegen.ch zur Verfügung. Dort finden Sie Beschreibungen zur korrekten Markierung der Tiere, den TVD-Meldungen und Spezialfällen. Über diese Seite kann auch der Support der Identitas kontaktiert werden.

Für die Lebensmittelsicherheit

Den Entscheid, ab nächstem Jahr auch Schafe und Ziegen in der TVD zu erfassen, begründet das BLV mit der Tierseuchenbekämpfung. Ausserdem sei es ein Beitrag zur Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.