Durch den Abend führte Franz Eugster vom Schafzuchtverein Oberthurgau. «Ein Viertel aller Schafhaltungsbetriebe haben Probleme mit Moderhinke», sagte Eugster und stellte den Fahrplan des Bekämpfungsprogramms vor.
Jede Herde wird beprobt
Die Untersuchungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März mit Start in diesem Jahr. In dieser Zeit wird jeder Schafhaltungsbetrieb kontrolliert. Die Probeentnahme erfolgt durch die vom Veterinäramt zugeteilten Tierärzte. «Wenn man euch nicht den Tierarzt zugeteilt hat, mit dem ihr normalerweise zusammenarbeitet, könnt ihr euch beim Veterinäramt melden. Da kann man allenfalls noch etwas ändern», bemerkte Eugster.
Der Tierarzt bestimmt, welche Schafe beprobt werden. Bei mehreren Herden muss jede Herde beprobt werden. Der Kanton übernimmt die Kosten für die Probenahme, die Laboruntersuchung der Grunduntersuchung und der ersten Nachuntersuchung. Die Schafhalter haben eine jährliche Abgabe von 30 bis 90 Franken zu bezahlen, abhängig von der Anzahl der gehaltenen Schafe. Hinzu kommen im Falle einer Sanierung die Materialkosten inklusive Klauenbadmittel. Ist die Beprobung nach der Sanierung bei der Nachuntersuchung immer noch positiv, gehen danach sämtliche Kosten (Beprobung und Labor) zulasten des Tierhalters.
Übergangsphase: Was gilt?
Bei negativem Testergebnis erhält der Betrieb in der TVD den Moderhinke-Status «nicht gesperrt». Franz Eugster wies darauf hin, dass der Tierverkehr möglich ist, der Zukauf allerdings nur von Betrieben, die ebenfalls den Status «nicht gesperrt» haben. Der Status gilt bis zur nächsten Untersuchungsperiode (Oktober bis März im Folgejahr), sofern bis dann kein Moderhinke-Fall auftritt.
Während der ersten Untersuchungsperiode (bis April 2025) gibt es drei Einstufungen:
- Grün = moderhinkefrei, Betrieb gilt als «nicht gesperrt».
- Rot = Testergebnis positiv, Betrieb gilt als «gesperrt».
- Grau = Betrieb wurde noch nicht getestet.
Für Märkte wird es bis im Frühjahr 2025 «graue» und «grüne» Märkte geben. «Für ‹graue› Märkte gilt: Die Schafe werden an nicht getestete Betriebe verkauft oder gehen direkt in den Schlachthof», erklärte Franz Eugster. Auf «grünen» Märkten dürfen nur Tiere von Betrieben mit Status «nicht gesperrt» gehandelt werden. Für «rote» Betriebe gibt es keine Märkte.
Für die Sömmerung
Eine Übergangsregelung gibt es im ersten Jahr für die Sömmerung. Für den Alpsommer 2025 wird es laut Eugster noch Alpen mit Status «rot» und Alpen mit Status «grün» geben. «Ab 2026 dürfen nur noch Schafe von moderhinkefreien Betrieben auf die Alp», stellte Eugster in Aussicht.
Erfolgreich sanieren
Werden bei der Beprobung Moderhinke-Bakterien nachgewiesen, so erhält der Betrieb den Status «gesperrt» in der TVD. Der Kantonstierarzt ordnet eine Sperre ersten Grades an. Somit dürfen keine Tiere den Hof verlassen – es sei denn, sie werden geschlachtet. Die ganze Herde muss saniert werden. Es reicht nicht, nur ein einzelnes Tier zu behandeln. Die erfolgreiche Sanierung basiert auf der Kombination von vier Massnahmen:
- Klauenschnitt: Befall rigoros rausschneiden.
- Behandlung: Klauenbad (Standbad), danach sollten die Tiere etwa eine Stunde auf einer trockenen, befestigten Unterlage stehen. Erfahrungsgemäss sind Wiederholung der Behandlungen während sechs bis acht Wochen nötig.
- Ausmerzen von therapieresistenten Tieren.
- Schutz vor einer Reinfektion: Biosicherheitsmassnahmen einhalten (sauberes Werkzeug, Überziehschuhe usw.).
Das Thurgauer Veterinäramt hat fünf Klauenbäder angeschafft, die man den Schafhaltern für eine allfällige Sanierung kostenlos zur Verfügung stellt.
Impfverbot ab Juni
Franz Eugster informierte, dass ab dem 1. Juni ein Impfverbot gegen Moderhinke gilt. «Die Impfung bekämpfte die Symptome, nicht aber das Bakterium, das wir eigentlich ausrotten wollen», kommentierte Eugster.
Nur noch ein Mittel
Auch bei den Mitteln gibt es Einschränkungen. Zugelassen für die Behandlung ist ab dem 1. Oktober voraussichtlich nur doch Desintec. Ein Zuhörer kritisierte, dass dieses Mittel doppelt so teuer sei wie die bisherigen, und wollte wissen, ob es Studien zu Desintec gäbe. Robert Hess, Amtsleiter des Thurgauer Veterinäramtes, teilte mit, dass der Bund entscheide, welches Mittel zugelassen werde. Studien gibt es zwar, doch grosse Erfahrungswerte habe man noch nicht mit Desintec. Hess wie auch Eugster empfahlen, die Zeit bis im Herbst zu nutzen, um die Herden mit den gängigen, noch zugelassenen Mitteln zu sanieren.
Ein Schafhalter am Moderhinke-Anlass wollte wissen, warum Tierärzte mit der Beprobung beauftragt werden und nicht die Moderhinke-Berater. Diese Option habe man geprüft, sagte Robert Hess. Bei 500 bis 550 Schafhaltungen habe der Kanton Thurgau mit den bisherigen Moderhinke-Beratern jedoch zu wenige Kapazitäten für die Beprobung aller Betriebe. «Falls die Tierärzte kapazitätsmässig nicht in der Lage sein sollten, sämtliche Beprobungen durchzuführen, werden wir zusätzlich Moderhinke-Berater aufbieten, um sicherzustellen, dass alle Schafhaltungen beprobt werden», erklärte der Amtsleiter.
Meldewesen und TVD-Status
Fragen gab es auch zum Meldewesen. «Muss ich mich jetzt jedes Mal im Agate einloggen, um den TVD-Status zu überprüfen, bevor ich von einem Betrieb Schafe kaufe?», wollte ein Zuhörer wissen. «Ja», lautete die Antwort des Veterinäramtes.