Dieses Jahr habe sich bei Kontrollen gezeigt, dass das Verbot von Klon-Genetik im Basisprogramm QM Schweizer Fleisch (QM-SF) in Einzelfällen missachtet worden sei, schreibt Agriquali in einer Mitteilung

Für die Betriebe drohen Sanktionen

Teilweise hätten die Tierhalter die nicht konformen Kühe von anderen Betrieben gekauft und angegeben, sich der Klon-Abstammung nicht bewusst gewesen zu sein. «Weil im QM-SF sowohl der Einsatz von Klon-Genetik zur Zucht wie auch die Haltung von Tieren mit Klonen in der Abstammung untersagt sind, werden die Züchter bzw. Halter sanktioniert», schreibt Agriquali. Fehlbare Betriebe würden kostenpflichtig verwarnt und, falls sie die Situation nicht korrigieren, aus dem QM-Schweizer Fleisch ausgeschlossen.

Abstammungsausweise beachten

In sämtlichen Fällen hätten die jeweiligen Zuchtverbände die Klon-Abstammung transparent deklariert, z. B. mit dem Hinweis «Pedigree mit Klon». Die Geschäftsstelle QM-SF ruft deshalb dazu auf, beim Zukauf von Rindern oder Kühen die Abstammungsausweise zu beachten.

Ebenso dürfe bei Besamungen keine Klon-Genetik eingesetzt werden. Anbieter wie Swissgenetics und Select Star hätten sich verpflichtet, ausschliesslich konforme Samendosen anzubieten.

Für die meisten Tierhalter(innen) kein Thema

Vor drei Jahren entschied der Schweizer Bauernverband in Absprache mit den Zuchtverbänden und den grösseren Genetikanbietern, im QM-SF die Zucht und Haltung von Tieren zu verbieten, die von Klonen abstammen. Dies, weil in der Schweiz Konsumentinnen und Konsumenten skeptisch gegenüber Klon-Genetik seien.

Insgesamt hätten die Kontrollen gezeigt, dass Klon-Genetik für die ganz grosse Mehrheit der Tierhalter in der Schweiz kein Thema sei, so Agriquali.

Die Produktionsrichtlinie und ein Merkblatt zum Einsatz von Klon-Genetik sind auf der Website von QM-SF verfügbar.