Was in anderen Kantonen, beispielsweise Luzern, schon länger üblich ist, gilt nun auch im Aargau: Die Direktabholung von Nutztierkadavern, konkret von Grosstieren über 200 kg, wird über den Tierseuchenfonds finanziert. Der Kanton erhoffe sich dadurch auch positive Nebeneffekte im Bereich der Lebensmittelhygiene und des Tierschutzes, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei. Der Verzicht auf die Weiterverrechnung der Kosten reduziere zudem den administrativen Aufwand. Ausgeschlossen von der Kostentragung sind Pferde sowie Tiere, die aus kommerziellen oder logistischen Gründen getötet und entsorgt werden müssen, beispielsweise ausgediente Legehennen.

Tierhalterbeiträge erhöht

Um die im Tierseuchenfonds entstehenden Mehrkosten zu finanzieren, wurde vom Regierungsrat gleichzeitig auch die Verordnung angepasst. So würden die aktuell sehr tiefen Tierhalterbeiträge von drei Franken auf fünf Franken pro Grossvieheinheit erhöht. Obwohl auch der Kanton mittelfristig höhere Beiträge leiste, werde nur mit einer geringfügigen Mehrbelastung der Kantonsfinanzen gerechnet.

Geste für Bienenhalter

Von Tierhalterbeiträgen ausgenommen sind neu Bienenvölker. Dies in Anerkennung der Bedeutung die den Bienen und damit auch ihren Haltern für die gesamte Natur und die Landwirtschaft zukomme. Die Imker haben aber gleichwohl Anspruch für Tierverluste gemäss Tierseuchengesetz. Für die Anpassungen zu Gunsten der Tierhalter und Bienen hat sich auch der Bauernverband Aargau eingesetzt. Geschäftsführer Ralf Bucher begrüsst denn auch die schöne Geste des Kantons für die Bienen: «Vorher war es ein administrativer Unsinn.»

Anfang Jahr in Kraft

Die Änderungen im Tierseuchengesetz wurden vom Aargauer Grossrat diesen Sommer beschlossen. Nachdem die Referendumsfrist verstrichen ist, tritt das Gesetz am 1. Januar 2022 in Kraft.