Männliche Lämmer, die nicht für die Zucht vorgesehen sind, sollten innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt kastriert werden – erfolgt die Kastration durch den Tierhalter selbst. Dann passieren auch keine unerwünschten Überraschungen wie Trächtigkeiten während der Alpung, weiss Christian Aeschlimann vom Schweizerischen Schafzuchtverband. Hat man von der  Trächtigkeit keine Kenntnis, gelangt  dann nämlich das eine oder andere trächtige Schaf zur Schlachtung, was aus ethischen und tierschutzrelevanten Gründen unbedingt vermieden werden muss. Am besten gelingt dies mit einer vorherigen Kastration. 

Zu beachten
- Kastration durch Tierhalter im eigenen Bestand nur innerhalb der ersten 14 Lebenstage und mit Sachkundenachweis.
- Kastration mit Gummiring (mind. 10 Min. nach Setzen der Lokalanästhesie).
- Ruhiger Umgang mit dem Tier, um Stress und Angst zu vermindern.
- Hygienisches Arbeiten und sorgfältige Vornahme des Eingriffs, um entzündungsbedingte Schmerzen und Schäden zu vermindern.
- Schmerzausschaltung mittels Lokalanästhesie.
- Überwachung des Lamms nach der Kastration.
- Gegebenenfalls Wundversorgung.
- Buchführungspflicht beim Medikamenteneinsatz.

Sachkundenachweis erforderlich

Um die Kastration selbst durchführen zu können, müssen Landwirt(innen) an einem vom Bundesamt für Landwirtschaft und Veterinärwesen anerkannten Kurs teilnehmen. Nach Bestehen erhalten sie einen Sachkundenachweis zur schonenden und fachgerechten Kastration männlicher Lämmer. Mit diesem Nachweis sind Landwirt(innen) berechtigt, Kastrationen bei Lämmern innerhalb von 14 Tagen auf ihrem Betrieb selbst durchzuführen. 

Der Kurs gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. «Im Theorieteil werden die gesetzlichen Grund­lagen, Anatomie, Schmerzausschaltung mit Medikamenten sowie die Durchführung der Kastration vermittelt», sagt Tierarzt Sven Dörig, Leiter der Sektion Schafe beim  Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK). 

Kastration mit Gummiring

Im praktischen Teil üben die Tierhalter unter Aufsicht ihres Bestandstierarztes die Kastration an ihren eigenen Tieren. Haben die Tierhaltenden genügend Sicherheit erreicht, um alles selbstständig richtig durchführen zu können, meldet der Bestandstierarzt den Tierhalter beim zuständigen kantonalen Veterinäramt an. Dieses überprüft die Fachkundigkeit des Tierhalters und bei Bestehen der Prüfung erhält dieser den Sachkundenachweis.

Die Kastration erfolgt durch die sogenannte Gummiligatur. «Ein straffer Gummiring wird über den Hodensack und die Hoden geschoben. Dies erfolgt mit einer speziellen Zange. Liegt der Ring an der Basis der Hoden, wird die Zange gelöst», beschreibt Sven Dörig. Durch den Gummiring kommt es zur Komprimierung des Gewebes und der Blutzufluss wird abgebunden, wodurch die Hoden nach 3–4 Wochen abtrocknen und abfallen. 

Nur unter Schmerzausschaltung

Die Kastration darf nur unter Schmerzausschaltung durch ein Lokal-Anästhetikum stattfinden, betont Dörig. Zusätzlich wird ein weiteres Schmerzmittel, das so ähnlich wie ein Aspirin wirkt, gespritzt, welches den Schmerz etwas länger ausschaltet, so der Fachmann. Solange alle Hygienemassnahmen eingehalten werden, muss die Wunde für gewöhnlich nicht nachbehandelt werden. «Diese heilt in den meisten Fällen komplika­tionslos ab», sagt er. 

Landwirte, die keinen Sachkundenachweis besitzen, oder solche, deren Lämmer bereits über 14 Tage alt sind, müssen den Bestandstierarzt bzw. die Bestandstierärztin konsultieren. Sie selbst dürfen dann keine Kastration durchführen. 

Kurse zum Erhalt des Sachkundenachweises werden regelmässig durch den BGK, aber auch andere landwirtschaftlichen Organisationen durchgeführt. Gemäss Sven Dörig wird es beim BGK voraussichtlich wieder einen Theoriekurs im Spätsommer geben.