Dieses Rudel hat wiederholt grossen Schaden an Nutztieren angerichtet. Im vergangenen Sommer wurden sogar Mutterkühe angegriffen und gerissen. Zudem sollen zwei Jungwölfe des Wannaspitzrudels abgeschossen werden, wie der Kanton Graubünden am 31. Oktober 2022 mitteilte. Die Abschüsse erfolgen mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu).

Bei beiden Rudeln wurden in diesem Jahr bereits Regulierungsabschüsse getätigt. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt.

13 Welpen

Im Verlauf des Alpsommers konnten die Wildhüter sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigen, als dies erste Sichtungen nahelegten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen.

Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darf im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das Bafu hat den entsprechenden Gesuchen des Kantons vor drei Tagen zugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.

Aufgrund des Nachweises einer höheren Reproduktionszahl beim Beverinrudel wurde neben den zwei bereits Ende Juli erlegten Tieren ein dritter Wolf zum Abschuss freigegeben. Dabei darf entweder ein weiterer Jungwolf erlegt werden oder der Leitwolf M92.

Schadenstiftendes Rudel

Aufgrund seines besonders problematischen Verhaltens solle mit dem dritten Abschuss das Vatertier M92 erlegt werden, schreibt der Kanton. Die Frist für den Abschuss für M92 läuft Ende Januar 2023 ab, diejenige für Abschüsse von Jungwölfen am 31. März 2023.

Auch die Naturschutzorganisationen WWF, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz hatten im Sommer nach den zwei ausserordentlichen Angriffen auf Kühe den Abschuss des Leitwolfs befürwortet. Es sei offensichtlich, dass sich sein Verhalten nicht mehr ändern lasse, hiess es. Hingegen sprechen sich die Organisationen gegen die Tötung des ganzen Rudels aus. Dies sei rechtlich nicht zulässig.

Wolf mit gebrochenem Schulterblatt erlegt

Einen anderen Wolf hat die Wildhut am 29. Oktober 2022 in der Gemeinde Lumnezia erlegt. Der ausgewachsene Wolfsrüde wurde wegen einer schweren Verletzung geschossen, wie das Amt für Jagd und Fischerei am Montag auf seiner Webseite meldete. Die erste Begutachtung des Tierkadavers durch die Wildhut brachte eine Fraktur am Schulterblatt zutage.

Die weitere Begutachtung folgt gemäss Vorgabe des Schweizerischen Wolfskonzeptes am Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit der Universität Bern. Diese soll Aufschluss über das Ausmass und die Ursache der Verletzung geben. Eine DNA-Analyse an der Universität Lausanne soll zudem die Rudelzugehörigkeit klären.