Nationalrätin Irène Kälin will das Enthornen von Ziegen verbieten. Sie hat eine Motion eingereicht. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) unterstützt diese. Als heikle Punkte beim Enthornen von Zicklein definiert der Verband die Vollnarkose sowie die verhältnismässig grosse zu verbrennende Fläche auf dem Kopf der Tiere und die Lage des Gehirns direkt unter der Stirn. Eine Lokalanästhesie wie bei Kälbern sei bei Zicklein nicht praktikabel.

Die Ziegen verletzen sich gegenseitig

Ziegen könnten sich mit den Hörnern gegenseitig erhebliche Verletzungen zufügen – zum Teil sogar mit Todesfolge. Zu den Schädigungen durch horntragende Ziegen gehörten vor allem Euter- und Zitzenverletzungen, Bauchbrüche, Rippenbrüche und Frakturen der Gliedmassen.

Der Verband warnt: Ein Enthornungsverbot bedrohe die Existenz von zahlreichen Milchziegenbetrieben in der Schweiz. Hohe Tierarztkosten und Abgänge von verletzten Tieren – aber auch der erhebliche Arbeitsaufwand in stark strukturierten Laufställen mit Etagen usw. – könnten in der heutigen Zeit, wo die Landwirtschaft von allen Seiten unter Druck stehe, dem strengsten Tierschutzgesetz Europas untersteht und eine Vielzahl von Auflagen zu erfüllen habe, nicht verkraftet werden, heisst es in einer Mitteilung.

Der Ziegenzuchtverband überlässt dem Züchter die Entscheidung, ob er seine Tiere behornt oder nicht behornt halten will.

lid