Am Inforama Rütti hat dieser Tage ein erster Weiterbildungskurs über die korrekte Erstellung eines Elektrozauns stattgefunden. Organisiert haben diesen die Branchenorganisation Schafe Schweiz und die kantonale Herdenschutzberatung zusammen mit Agridea, der Fachstelle Herdenschutz und der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft BUL. Weitere Termine für Kurse in anderen Landesteilen finden Sie hier.
Branche ist gefordert
Im Mittelpunkt der Tagung standen das Tierwohl und der technische Herdenschutz. Öfter staunten die 30 Teilnehmer über die Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, an die sich Tierhaltende halten müssen. Zudem wurden sie in ihre Sorgfalts- und Beaufsichtigungspflichten eingeweiht. Nach heutigem Wissensstand ist der Elektrozaun die effizienteste und sicherste Lösung, einen Schaf- und Ziegenbestand vor Grossraubtieren zu schützen. Bei jeder Installation ist eine Risikobeurteilung notwendig. Die Gefahren sind für Menschen zu erkennen und zu beurteilen sowie zu minimieren und das Tierverhalten muss verstanden werden.
Die Erwartungen im heutigen gesellschaftlichen und politischen Umfeld seien stark gestiegen, betonte Heinz Feldmann von der BUL in seinem Eröffnungsreferat. Die Branche müsse selbst aktiv werden, denn das Verständnis für die Kleinwiederkäuerhaltung werde von diversen Kreisen in Frage gestellt.
Über Abklärungen mit den Bewirtschafter und ob eine Sömmerungsweide gegenüber Wolfsangriffen schützbar ist oder nicht, hat Peter Berger, Herdenschutzexperte im Kt. Bern referiert. Bei Rissvorfällen beurteilt er, ob die Tiere geschützt waren und ob sie damit zum Abschusskontingent zählen. Jedes gerissene Nutztier wird in seinem Kanton entschädigt.
Wilde Feinschmecker vom Feld fern halten
Zäune werden entschädigt
Elektrozäune können eine Alternative zu Herdenschutzhunden sein. Ein Fix- oder mobiler Zaun mit vier Litzen (unterste 20 cm) oder ein Knotengitterzaun, zweimal elektrisch verstärkt oder Weidenetze mit 0,9 m Höhe gelten als Grundschutz auf Heimwesen.
Die Fachstelle empfiehlt jedoch Fünf-Litzen-Zäune, Weidenetze oder Knotengitterzäune über 1,05 m. Diese Zäune mit elektrischer Verstärkung werden mit 70 Rp. und bei erschwertem Unterhalt in der Bergzone mit zusätzlichen 30 Rp. pro Laufmeter entschädigt (Kostendach von Fr. 5000.– pro Fünfjahresperiode). Auf Sömmerungsbetrieben beträgt die maximale Kostenbeteiligung je Alp und Fünfjahresperiode Fr. 1500.– (bis 300 Tiere) bzw. Fr. 2500.– (ab 300 Tieren).

