Die Frist für die Umstellung von 95 auf 100 Prozent Biofutter für Bioschweine wird wahrscheinlich auf das Jahr 2020 verschoben. Mit der 95-Prozent- Regelung konnten bisher die fehlenden Aminosäuren vor allem mit Kartoffeleiweiss aus konventionellem Anbau in die Rezepturen eingebracht werden.

Aus dem Mastversuch

Aufgrund eines Agroscope-Fütterungsversuchs kommt man zum Schluss, dass die 100-Prozent Biofütterung mit der heute geltenden Regelung in der Schweinemast zu Wachstumsdepressionen um die 50 g/Tag führen wird. Trotz einem Rohprotein Gehalt von 175 g/kg Jagerfutter konnte der Bedarf an Methionin und Cystin nicht gedeckt werden, was zu einer Verschlechterung der N-Effizienz führte. Die tieferen Zunahmen bei den Jagern wurden durch besseres Wachstum in der Mastphase kompensiert. So könnten jung geschnittene Esparsetten bis zu 15 Prozent als Trockenwürfel gut in eine Schweinemastration integriert werden.

«Eine verlängerte Säugezeit löst viele Probleme in der Fütterung von Bioferkeln», hält Nele Quander vom FiBL fest. In Biobetrieben beträgt die Säugezeit oft sechs bis neun Wochen. Um die spätere Umstellung auf festes Futter zu verbessern, sei die frühe Anfütterung ab der 2. Lebenswoche wichtig. So werden im Ferkelfutter optimale Aminosäurezusammensetzung und Gehalt an Lysin zurzeit noch mit Kartoffeleiweiss gedeckt, doch sei dieses in Bioqualität zu wenig vorhanden. Mit dem Beimischen von Biomilchpulver könnte das Problem gelöst werden, doch sei dies aus energetischer Sicht schlecht. In der Diskussion wird der Wunsch geäussert, die Versuche mit 100 Prozent Biofutter vom Absetzen bis zum Verkauf der Mastjager zu erweitern.

Die Meinung eines Mästers

Der Biobauer Dominik Estermann aus dem luzernischen Rickenbach, hält auf seinem 22 Hektar grossen Ackerbaubetrieb auch 200 Biomastschweine. Zur künftigen 100-Prozent Biofütterung äussert er sich gegenüber der BauernZeitung wie folgt: «Im Interesse der Resourcen-Effizienz hoffe ich, dass der Vorstand von Bio Suisse mit der Einführung von 100-Prozent Biofütterung auch den Einsatz von fermentativen Aminosäuren bewilligen wird.»

Die Bekanntgabe, dass ab 2019 zugekaufte Bioremonten aus Bio-Zuchtbetrieben stammen müssen, führt zu keiner Diskussion. Eine spezielle Regelung gilt nach einer seuchenbedingten Räumung eines ganzen Bestandes. Kontrovers hingegen wird die Frage diskutiert, ob Biobetriebe künftig nur noch Biostroh zukaufen dürfen. Es gebe genügend Biostroh in der Schweiz, argumentieren die einen, was andere negieren und auf gesundheitliche Risiken von Biostroh-Importen hinweisen. Deshalb soll neben einheimischem Biostroh auch Stroh aus IP-Suisse-Betrieben erlaubt sein, fordern sie.

Josef Kottmann