Etwa eines von sechs Schafen sei von der Moderhinke betroffen, schreibt der Kanton Wallis in einer Mitteilung. Ab 2024 sei ein obligatorisches nationales Programm zur Bekämpfung der bakteriellen Erkrankung geplant, im Zuge dessen die Sanierung der Schafherden Pflicht werde. Bereits im Vorfeld startet im Wallis eine kantonale Kampagne.

Beratung und pauschale Entschädigung

So seien die Walliser Schafhalter(innen) eingeladen, am «Programm zur Verbesserung der Gesundheit der Schafe und des Tierwohls» teilzunehmen, heisst es weiter. Nach der Anmeldung durch das kantonale Veterinäramt werden die Tiere der teilnehmenden Züchter von ihrem gewählten Tierarzt oder einem Moderhinkeberater untersucht. Gemäss Mitteilung entnimmt man Proben und berät zur richtigen Pflege. Die Teilnehmenden sollen nach erfolgreichem Abschluss des Programms pauschal entschädigt werden.

Informationen und Anmeldung unter www.vs.ch/DVSV

National ab 2024 obligatorisch

Im Frühling 2021 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Änderung der Tierseuchenverordnung verabschiedet. Darin ist ein nationales Programm zur Bekämpfung der Moderhinke aufgegleist, das ab 2024 während maixmal fünf Jahren laufen soll, denn die Seuche könne nur mit einem schweizweiten Vorgehen wirksam bekämpft werden.

Das BLV formuliert weniger als ein Prozent von Moderhinke betroffene Schafhaltungen in der Schweiz als Ziel des Programms. Die Tierhaltenden sollen sich mit einem Beitrag von maximal 90 Franken pro Jahr und Schafherde an den Kosten beteiligen.

Die Tierseuchenverordnungsrevision sieht Folgendes vor:

  • Beginn des nationalen Programms: 1. Oktober 2024.
  • Jährlich werden alle Schafhaltungen in der Schweiz kontrolliert und mittels Probeentnahmen untersucht.
  • Für die fristgerechte Umsetzung des Bekämpfungsprogramms in der Praxis sind die Kantone zuständig.
  • Das BLV erlässt die technischen Vorschriften für die Durchführung.
  • Bis zum Abschluss des Programms ist die Moderhinke-Impfung verboten.