Nach zwei grossen Botulismus-Fällen in den letzten Wochen ist das Thema in aller Munde. Im Kanton Thurgau starben im April und Juni rund 65 Kühe und 200 Schafe an diesem tödlichen Nervengift. Jeweils verursacht durch einen Tier
kadaver in der Silage, in dem unter Ausschluss von Sauerstoff das Bakterium Clostridium botulinum ein Toxin entwickelt.

Kein neues Phänomen


Botulismus-Fälle hat es nach 
Angabe des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seit 2001 immer wieder gegeben. Dass die Tragweite dieser Ereignisse jedoch zunimmt, ist unter anderem auf immer grössere Tierbestände und einen höheren Mechanisierungsgrad zurückzuführen.

Nach diesen erschreckenden Fällen stellt sich nun mancher Landwirt die Frage, wie er sich gegen das Risiko eines Botulismus-Schadens absichern kann. Versicherungen zeigten sich bisher sehr zurückhaltend und verwiesen darauf, dass Botulismus eine Krankheit und kein Unfall sei.

Grosse Unterschiede


Die Versicherungsberatung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands (LBV) intervenierte in dieser Sache und nahm die Versicherer in die Pflicht. Christoph Brunner, stellvertretender Leiter der Luzerner Versicherungsberatung, berichtet: «Der allgemeine Tenor der Versicherungen liess anfangs nichts Gutes verlauten. Viele Anbieter taxierten das Tiersterben durch das erwähnte Toxin als Krankheit und nicht als Tierunfall.»

In der Humanmedizin würden Vergiftungen allerdings als Unfall eingeordnet und somit von der Unfallversicherung vergütet. Dank der Hartnäckigkeit der Versicherungsberater bieten sich den Landwirten nun mehrere interessante Versicherungslösungen für das Botulismus-Risiko. Bei allen Gesellschaften ist dafür eine Betriebssachversicherung mit Einschluss des Risikos Tierunfall Voraussetzung.

Die Prämien und Leistungen der verschiedenen Versicherungsanbieter gehen deutlich auseinander (siehe Tabelle). So ist die 
Botulismus-Deckung bei der Mobiliar und der AXA Winterthur ohne Aufpreis automatisch mitversichert, bei der Emmental fällt ein Prämienzuschlag von 
10 Prozent an, bei der Helvetia steigt die Prämie gar um 30 Prozent.

Die maximale Entschädigung entspricht bei der Emmental und der AXA Winterthur 
der Versicherungssumme, beschränkt auf maximal Fr. 100 000.– pro Jahr (Emmental) bzw. Fr. 300 000.– pro Ereignis (AXA Winterthur).

Selbstbehalt beachten


Zur finanziellen Belastung kann im Schadenfall auch der Selbstbehalt werden, so beträgt dieser bei der Helvetia 10 Prozent der Entschädigung oder mindestens Fr. 300.– pro Tier. Beim bekannten Fall in Gachnang mit 65 verendeten Kühen wären dies somit mindestens Fr. 19 000.–, je nach Wert der Kühe sogar mehr.

Etwas günstiger fällt der Selbstbehalt bei der Mobiliar aus, wo 10 Prozent der Schadensumme selbst zu übernehmen sind, begrenzt von Fr. 200.– bis Fr. 2000.–. Die AXA Winterthur stellt bei einem Schadenfall Fr. 500.– in Rechnung, bei der Emmental besteht kein Selbstbehalt.

Werden die Angebote verglichen, ergibt sich folgendes Bild: Die Helvetia schlägt sowohl bei der Prämie als auch beim Selbstbehalt mit den höchsten Zahlen zu Buche. Die Emmental verlangt zwar einen Prämienaufschlag von 10 Prozent, aber dafür keinen Selbstbehalt im Schadenfall. Zu beachten ist hierbei die maximale Entschädigung von
Fr. 100 000.– pro Jahr, was bei grösseren Viehbeständen zum Problem werden könnte.

Die AXA Winterthur versichert das Botulismus-Risiko ohne Prämienzuschlag mit einem vergleichsweise niedrigen Selbstbehalt. Für grosse Viehbestände interessant ist die Versicherungslösung der Mobiliar ohne Prämienzuschlag und Maximalentschädigung, mit einem Selbstbehalt von höchstens Fr. 2000.–. 

Andrea Gysin