Die Freude ist gross, endlich ist das lang ersehnte Fohlen geboren. Gesund und munter springt es nach einigen Stunden mit seiner Mutter umher. Doch wie geht es nun weiter?
Nachdem die Eigentümerin der Stute die Geburt an die Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet und das Fohlen eine UELN erhalten hat, muss es noch mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies macht der Tierarzt und er meldet an die TVD auch gleich die Nummer des Chips. Handelt es sich beim Fohlen um ein Zuchttier, muss die dem Fohlen zugeteilte UELN mit dem Geburtsschein der anerkannten Zuchtorganisation zugestellt werden. Bei der Meldung der Geburt auf der TVD kann die Eigentümerin der zukünftigen passausstellenden Stelle die Erlaubnis erteilten, die züchterischen Daten des Youngsters vor der Passausstellung bei Bedarf zu ändern.
Bis Ende des Geburtsjahrs muss nun noch ein Equidenpass für das Fohlen ausgestellt sein. Damit dieser in der Schweiz gültig ist, muss er von einer vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dafür anerkannten Stelle ausgestellt werden. Die Liste der anerkannten passausstellenden Stellen (in- und ausländische) ist auf der BLW-Website (> Nachhaltige Produktion > Tierverkehrsdatenbank → Dokumentation) aufgeschaltet.
Bezieht ein/e Fohlen-Eigentümer/in einen Equidenpass von einer nicht-anerkannten passausstellenden Stelle, ist der Pass nach Schweizerischem Recht nicht gültig. Bei einer Kontrolle der Tierhaltung kann dies zu einer Beanstandung führen. Möchte der/die Fohlen-Eigentümer/in sich nun in eine rechtmässige Situation begeben, kann er/sie bei einer anerkannten passausstellenden Stelle einen Equidenpass ausstellen lassen; den nach Schweizerischem Recht nicht gültigen Pass sendet er/sie der Stelle zur Annullation zu, die ihn ausgestellt hat. Dies auch im Sinn von: ein Pferd - ein (lebenslanges) Dokument.
Die passausstellenden Stellen melden der TVD regelmässig, für welche Pferde, Esel usw. Pässe ausgestellt worden sind. Organisationen, die für die Passausstellung in der Schweiz nicht anerkannt sind, haben keinen Zugang zur TVD und können auch keine Pässe melden. So ist es möglich, dass ein/e Pferde-Eigentümer/in eine Aufforderung erhält, einen Pass ausstellen zu lassen, obwohl er/sie bereits einen hat. Im Wiederholungsfall könnte gar eine Meldung ans kantonale Veterinäramt erfolgen. Am besten erkundigen Sie sich vor der Passbestellung.
Colette Schmid, BLW
Weitere Informationen: www.agate.ch > Informationen > Tiere melden > Equiden > Fohlen ab 2011