Die Wildhut und allenfalls ausgewählte Jäger haben 60 Tage Zeit, das Tier zu erlegen. Dies ist bereits die zweite Abschussverfügung, die der Kanton Uri in diesem Jahr erteilt. Die Schadenschwelle sei erreicht, teilte die Urner Sicherheitsdirektion am Montag mit.

Weitere Übergriffe wären möglich 

Die 13 Risse ereigneten sich in den drei Alpgebieten «Voralpflüe», «Kartigel» und «Oberplatti». Die Abschussbewilligung entspreche dem Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal. Nicht erlegt werden darf der Wolf im eidgenössischen Jagdbanngebiet Fellital. Da damit gerechnet werden müsse, dass in diesem Gebiet weitere Übergriffe stattfinden werden, verfügte die Sicherheitsdirektion den Abschuss dieses Wolfs, heisst es weiter. Die Verfügung dauert bis zum Ende der Alpsaison.

Wolf kam im Frühling davon

Bereits am 31. Mai hatte der Kanton Uri einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Dieser konnte aber sein Fell retten. Die Wildhut schaffte es nicht, ihn während der 60-tägigen Frist zu erlegen.

Ob es sich beim Wolf, der nun zum Abschuss freigegeben wurde, um den selben Wolf handelt wie um jenen, der im Frühling hätte erlegt werden sollen, ist noch unklar. Die DNA-Resultate der neusten Risse stünden noch aus, teilte der Urner Jagdverwalter Josef Walker auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.