Wer wiederholt trächtige Tiere zur Schlachtung bringt, muss damit rechenen, dass dies künftig der Ombudsstelle Tierwohl von Proviande gemeldet wird, welche dann via QM-,  Labelorganisationen oder Branchenorganisation Milch (grüner Teppich) eine Überprüfung des Betriebs bezüglich Herdenmanagement veranlassen kann. Mit diesen Massnahmen, die per 1. Februar 2022 vorgesehen sind, erweitert die Branche die Massnahmen gegen das Schlachten trächtiger Kühe.

Werden trächtige Tiere ohne Bescheinigung des Tierarztes geschlachtet, wird künftig 200.- statt wie bisher 100 Franken in Rechnung gestellt. Andernfalls muss ein Tierarzt den Grund attestieren, der eine Schlachtung notwendig macht. Bei Rindern ab 15 Monaten und Kühen ab fünf Monaten nach dem letzten Abkalben muss der Trächtigkeitsstatus bei jeder Handänderung auf dem Begleitdokument angegeben werden.

Rund ein Prozent der geschlachteten Kühe sei heute trächtig, schreibt Proviande in der Medienmitteilung. Bei 570 Tieren (0,5%) wurde im vergangenen Jahr infolge unbegründeter Schlachtung im Trächtigkeitszustand eine Gebühr erhoben. Dies sei zwar eine tiefe Quote, dennoch soll sie mit den zusätzlichen Massnahmen weiter gesenkt werden. Ein gesetzliches Verbot dieser Schachtungen besteht nicht.

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