Mitte Februar will sie die Vernehmlassung dazu eröffnen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, welcher die Wirtschaftskommissionen beider Räte zugestimmt hatten.

Verschiedene Akteuere miteinbezogen

Bei der Risikoreduktion sollen nicht nur landwirtschaftliche Anwendungsbereiche, sondern auch jene der öffentlichen Hand sowie Privatanwendungen mit einbezogen werden. Die Branchen sollen Massnahmen zur Zielerreichung definieren. Ob die Ziele erreicht werden, soll anhand eines Monitorings überprüft werden.

Kein indirekter Gegenvorschlag

Als die WAK beschloss, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, betonte sie, es handle sich nicht um einen indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidinitiative. Sie wolle sich vielmehr den Weg offenhalten, die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes gezielt ergänzen zu können. Solche hat der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 angekündigt.

Die Pestizidinitiative verlangt ein Verbot synthetischer Pestizide. Die Trinkwasserinitiative setzt beim Geld an: Nur noch jene Bauern sollen Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten.

Zwei Standesinitiativen zum Thema Glyphosat hat die WAK abgelehnt. Sie ist der Ansicht, dass eine umfassende Risikoreduktion für den Pestizideinsatz zielführender ist als Regelungen für einzelne Stoffe.