Der Maiswurzelbohrer bleibt für die Luzerner Landwirte ein Thema. Nebst dem Umgang mit diesem Schädling war der Wegfall altbekannter Wirkstoffe ein wichtiges Thema an der Pflanzenschutztagung in Sursee. Auch bei den Waschplätzen für Spritzen setzt der Kanton heuer den Hebel an.

Wirkstoffe fallen weg

Heinrich Hebeisen vom BBZN Hohenrain konnte gewohnt viele Gäste an der Pflanzenschutztagung 2020 im Restaurant Brauerei in Sursee begrüssen.

Der erste Teil – Neuerungen auf dem Mark – war schnell abgehandelt: Neue Wirkstoffe gibt es mit Ausnahme von Attracap für die Bekämpfung von Drahtwürmern für das Jahr 2020 nicht. Hingegen fallen Wirkstoffe wie Chlorothalonil (ab 1. Januar 2020) oder Chlorpyrifos (mit einer Aufbrauchfrist bis 30. Juni 2020) weg. Neu auf dem Markt sind einzig Produkte, welche altbekannte Wirkstoffe neu kombinieren.

Luzerner Probleme

Im Kanton Luzern ein grosses Thema ist der Maiswurzelbohrer. Dieser trat in den letzten Jahren vermehrt auf. Heinrich Hebeisen erklärte dazu: «Wir hatten auch Fänge in Fallen, die nicht entlang der Hauptverkehrsachsen aufgestellt worden sind. Was wir befürchtet haben, scheint eingetreten: Der Maiswurzelbohrer ist in neue Gebiete geflogen.» Ebenfalls hat Hebeisen festgestellt, dass die Vorkultur in sämtlichen Parzellen mit Befall Mais war.

Kein Mais auf Mais

So ist auch die Massnahme zu begründen, welche den ganzen Kanton Luzern betrifft: Mais darf nicht mehr auf Mais angebaut werden. Die Ausnahme: Wächst zwei Jahre in Folge Mais auf derselben Parzelle, muss anschliessend eine Anbaupause vom mindestens zwei Jahren eingehalten werden. Hebeisen ist überzeugt, dass der invasive Schädling mit dieser Eindämmungsmassnahme in Schach gehalten werden kann. «Wir haben nun Planungssicherheit für die Landwirte», ist Hebeisen erfreut.

Fläche exakt anmelden

Er weist darauf hin, dass es sehr wichtig, dass die Betriebsleiter ihre Maisflächen für die Direktzahlungen exakt und parzellenscharf anmelden. Das Projekt dauert sechs Jahre.

Ebenfalls gefordert sind die Luzerner Landwirte bezüglich ihrer Waschplätze für Pflanzenschutzspritzen. Ab dem Jahr 2020 werden diese kontrolliert. Verlangt wird ein betonierter Platz mit Entwässerung entweder in eine aktive Güllegrube oder aber in einen separaten Tank, der biologisch gereinigt werden muss. Wer hier investieren muss, kann mit Unterstützung in Form von Bundesgeldern von maximal 50 Prozent der Investitionssumme oder 50 000 Franken rechnen. Das genaue Vorgehen für die entsprechenden Gesuche ist auf der Internetseite des BBZN Hohenrain ersichtlich.

Gewässerschutz dank Self-Check-Tool

An der Pflanzenschutztagung 2020 ebenfalls thematisiert wurde die Förderung der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bereich Gewässerschutz. Mirco Plath von der Agridea erörterte eine Reihe von Massnahmen, welche die Landwirte bei der Umsetzung unterstützen sollen. Geplant ist unter anderem ein Self-Check-Tool, mittels welchem jeder Bauer selber überprüfen kann, wo er noch Handlungsbedarf hat.

Den Boden schonen

Einen Input zum Thema Ackerbau mit bodenschonenden Verfahren lieferte Martin Häberli von der HAFL in Zollikofen BE. «Man muss den Boden zuerst mit Gedanken bearbeiten, und erst dann mit Maschinen», sagte ­Häberli. Der Ansatz der Forschungsgruppe von der HAFL rund um Bernhard Streit ist denn auch, Methoden zu entwickeln, wie mit reduzierter Bodenbearbeitung gleichzeitig Pflanzenschutz betrieben werden kann.

In der Nacht spritzen

Häberli wies zudem darauf hin, dass man im Pflanzenschutz mit der Wahl des richtigen Zeitpunktes bereits sehr viel machen könne. «Ich spritze selber oft in der Nacht, das heisst ab 22 Uhr abends oder am Morgen von 4 bis 6 Uhr», so der HAFL-Mitarbeiter mit eigenem Betrieb. Die Bedingungen seien dann ideal, weil keine Thermik herrsche und ein gutes Verhältnis zwischen Luftfeuchtigkeit und Temperatur bestehe. «So können wir die Wirkstoffmenge reduzieren, ohne Einbussen bei der Wirkung zu haben», ist Häberli überzeugt.