Erstmals wurden im Kanton Luzern die Maiswurzelbohrerfallen nicht vor allem vor Hauptverkehrsachsen, sondern in einem vom Bundesamt für Landwirtschaft vorgegebenen Gitternetz alle 10 km aufgestellt. Am 3. September wurden die Fallen abgeräumt. Es habe nur einen Verdachtsfall gegeben, sagt Heinrich Hebeisen, Pflanzenschutzberater bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Die Untersuchung bei Agroscope habe den Verdacht, dass es sich um einen Maiswurzelbohrer handle, aber nicht bestätigt. Somit wurden dieses Jahr im Kanton Luzern keine solchen Schädlinge gefangen.
Maisanbauverbot im Aargau
Dies im Gegensatz zum Aargau und weiteren Kantonen, wo Maiswurzelbohrer in die Fallen gingen. Im Aargau darf deshalb grossflächig auf heurigen Maisparzellen nächstes Jahr kein Mais angebaut werden. Die Verfügung ging diese Woche an die betroffenen Bewirtschafter im Aargau.
Der Maiswurzelbohrer gilt als der gefährlichste Schädling für den Mais und kann Ertragsausfälle von 50 Prozent und mehr verursachen. Zur Überwachung der Population werden jedes Jahr Fallen aufgestellt und bis zur Maisernte regelmässig kontrolliert.
Luzerner Pilotprojekt
Gemäss Richtlinie des Bundes gilt, dass um einen Befallsherd (dabei genügt ein Fallenfund) ein Gebiet im Umkreis von mindestens 10 km auszuscheiden ist. Darin ist auf Maisparzellen der Maisanbau im Folgejahr verboten.
Im Kanton Luzern läuft seit 2019 und noch bis 2025 ein Pilotprojekt, welches einen Strategiewechsel beim Maiswurzelbohrer bezweckt. Dies, weil das Maisanbauverbot in betroffenen Gebieten hohe Mehrkosten verursachte, da viele Luzerner Bauern Mais nach Mais anbauen, und erst danach Kunstwiese.
Zweimal Mais möglich
Gemäss Modellrechnungen entwickelt der Maiswurzelbohrer aber keine schädlichen Populationen, wenn lediglich zweimal in Folge Mais angebaut wird, und danach eine Anbaupause folgt. Das vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigte Pilotprojekt erlaubt es deshalb den Luzerner Bauern, maximal zweimal hintereinander auf der gleichen Parzelle Mais anzubauen, danach gilt gemäss Merkblatt zwei Jahre Maisverzicht.
Mehr Fallen gestellt
Um die Population an Maiswurzelbohrern und so die Auswirkungen des Pilotprojekts zu überwachen, wurde das Fallennetz dieses Jahr ausgebaut und verdichtet, auf 20 Fallen im Kanton. Bei vielen Fängen und übermässigem Befallsdruck könnte das BLW in Absprache mit dem Kanton das Pilotprojekt wieder abbrechen und Mass-nahmen anordnen, wie sie auch in andern Kantonen gelten. Erfreulicherweise wurde nun aber dieses Jahr kein Befall festgestellt.
Unabhängig von den Fallenfängen gelten für alle Betriebe und alljährlich die neuen Bestimmungen gemäss Merkblatt, betont Hebeisen.