Mit der Parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umfasst neben Massnahmen im Bereich Pflanzenschutz und Nährstoffe auch eine Mitteilungspflicht. «Mit DigiFlux wird das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die administrativen Aufgaben vereinfachen», heisst es auf der neuen Informationswebsite zum Projekt. Insbesondere für Landwirt(innen) sollen aufwändige Mehrfacherfassungen reduziert und der Agrarvollzug vereinfacht werden, so die Ankündigung.

Anwendung und Handel erfassen

Bisher gibt es nur einen Prototyp von DigiFlux, der von ausgewählten Nutzer(innen) getestet worden sei. Basierend darauf arbeitet das BLW an der Basisversion, die ab dem 1. Januar 2025 online gehen soll. Ab diesem Zeitpunkt wird die Erfassung von Lieferungen und die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) Pflicht. Ein Jahr später folgt gemäss dem Plan des BLW der Bereich Nährstoffe, bei dem der Handel mit Dünger und Kraftfutter erfasst werden muss, womit das bisherige Hoduflu ersetzt wird. Freiwillig gibt es die Möglichkeit, dasselbe auch für deren Anwendung sowie für Raufutter zu tun.

Mit dem letzten Ausbauschritt ab dem 1. Januar 2027 sollen die Nährstoffbilanz, der Ammoniak- und der Humus-Rechner vollumfänglich automatisiert verfügbar sein.

Landwirte müssen weniger Daten erfassen

Laut BLW verspricht die Einführung von DigiFlux eine Entlastung für Landwirt(innen): Die Deklarationspflicht für Lieferungen von Dünger, Futtermitteln und PSM, wie sie im ÖLN vorgeschrieben ist, werde dem Handel übertragen. Landwirte müssten so weniger Daten erfassen und könnten die Zahlen von DigiFlux ausserdem u.a. für die Suisse-Bilanz nutzen. Ihrem Teil der Mitteilungspflicht, z. B. die Anwendung von PSM, sollen Landwirte auf mobilen Geräten oder am PC nachkommen können.

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Nicht nur für Landwirtschaftsbetriebe Pflicht

Als weiteren Vorteil sieht man eine realitätstreuere Abbildung des Betriebs, z. B. der Nährstoffbilanz. Das biete Anhaltspunkte, um Betriebsmittel noch gezielter einzusetzen. Nicht zuletzt werde über die Landwirtschaft hinaus Transparenz geschaffen, da nicht nur Landwirt(innen), sondern auch Handel, Infrastruktur- und Grünlandbetriebe mit DigiFlux arbeiten müssen. Nicht betroffen sind Private.

Es geht nur digital

Schrittweise werden bestehende Softwarelösungen in DigiFlux eingebunden, dazu gehören Agrammon, Ammoniakrechner (Tiere und Nährstoffflüsse ab 2026, Milch ab 2027), Hoduflu, Humusrechner, Nährstoffbilanz und TVD. Flächendaten für die Erfassung fliessen aus den Kantonssystemen ebenfalls ein.

Eine Alternative auf Papier ist nicht vorgesehen, «die Dateneingabe muss ab 2025 digital erfolgen», schreibt das BLW. Der Vollzug und der Umgang mit Versäumnissen müsse noch definiert werden.

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