Die Direktzahlungsverordnung wurde angepasst. Neu muss neben dem Pflanzenschutzmittelnamen auch die Zulassungsnummer – bei einer Schweizer Zulassung die sogenannte W-Nummer – des eingesetzten Mittels dokumentiert werden. Dies teilte Markus Hochstrasser von der kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz ZH am Montag an der Pflanzenschutztagung des Strickhofs mit. Angabe der W-Nummer in der Inventarliste Anlass zur Änderung…
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