Der Beschuldigte kann zudem nach dem Landwirtschaftsgesetz angeklagt werden. Denn wer in der Schweiz nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel einsetzt, macht sich auch vor diesem Gesetz strafbar, so Markus Hochstrasser vom kantonalen Pflanzenschutzdienst Zürich. Dabei seien Bussen von bis 40'000 Franken möglich.