Der Beschuldigte kann zudem nach dem Landwirtschaftsgesetz angeklagt werden. Denn wer in der Schweiz nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel einsetzt, macht sich auch vor diesem Gesetz strafbar, so Markus Hochstrasser vom kantonalen Pflanzenschutzdienst Zürich. Dabei seien Bussen von bis 40'000 Franken möglich.
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DZ-Kürzung
600 Franken Busse beim Einsatz verbotener Pflanzenschutzmittel
In diesem Jahr sind wieder allerhand Produkte aus dem Verkehr gezogen wurden. Wird ein nicht bewilligtes Pflanzenschutzmittel dennoch eingesetzt, wird die Landwirtin oder der Landwirt mit einer Direktzahlungskürzung von Fr. 600.–/ha gebüsst.
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