Verwässerter Labelzuschlag: Terralog räumt Fehler ein – IP-Suisse spricht von «unbefriedigender Situation»

Nur ein Drittel der Labelkartoffeln fand den Weg in den Labelkanal – bezahlt wird trotzdem die ganze Menge, einfach weniger pro Kilo. Was Terralog dazu sagt, was IP-Suisse dazu sagt, und was beide lieber nicht sagen.

Ein Rundschreiben von Terralog an ihre Kartoffelproduzentinnen und -produzenten sorgt für rote Köpfe: Die Ernte 2025 wird abgerechnet – und der versprochene IP-Suisse-Labelzuschlag fällt für viele deutlich tiefer aus als erwartet. Die BauernZeitung hat bei Terralog und bei IP-Suisse nachgefragt. Die Antworten zeigen: Formaljuristisch mag bei Terralog vieles gedeckt sein – kommunikativ ist es das nicht. Das gibt der Verantwortliche selbst zu.

Der Zuschlag, der schrumpfte

Terralog hatte mit 24 Betrieben rund 1800 Tonnen Kartoffeln nach IP-Suisse-Richtlinien (Standard und Herbizidlos) für die Ernte 2025 kontraktiert. Die Idee des Labelanbaus: Wer nach den strengeren IP-Suisse-Vorgaben produziert – etwa ohne Herbizideinsatz –, erhält dafür einen Aufpreis. Reglementarisch festgelegt sind dabei Zuschläge von 4.50 Franken pro 100 Kilo (Standard) und 6.50 Franken (Herbizidlos).

Ausbezahlt wurden diesen Sommer aber nur noch 1.10 respektive 2.60 Franken. Der Grund: Terralog konnte nach eigenen Angaben nur rund ein Drittel der Labelware tatsächlich im Labelkanal absetzen. Statt den Zuschlag nur auf die effektiv verkaufte Labelmenge zu zahlen, wurde er auf die gesamte übernommene Menge verteilt – und damit für die einzelnen Produzentinnen und Produzenten spürbar verwässert.

Dazu kommt: Übermengen, die über die Kontraktmenge hinausgingen, wurden nur noch zu 16 Franken pro 100 Kilo abgerechnet – ohne die bisher gewährte Kulanz bei Unter- und Überkaliber, Schwund und sogenanntem Erleseabgang (Ausschussware, die beim Sortieren aussortiert wird). Wer schon länger im Geschäft ist, kannte diese Toleranzen als selbstverständlich. Diesmal fielen sie weg.

Die Begründung: Reglement und «Terra Journal»

Roland Dürrenmatt, Bereichsleiter Beschaffung bei Terralog, stützt die Neuregelung auf zwei Punkte: Das IP-Suisse-Reglement zur Gemüse- und Kartoffelproduktion halte fest, dass der Produzent den Zuschlag für seine «abgemachte, label-konforme und vermarktete Ware» erhalte – und Terralog habe im «Terra Journal» zur Ernte 2025 vom August 2025 bereits kommuniziert, dass keine Übermenge übernommen werde.

Wörtlich schreibt er: «Wir können nicht Labelzuschläge auf Mengen ausrichten, auf denen wir von unseren Kunden jenen Labelzuschlag nicht erhalten.» Betroffen seien ausschliesslich Speisekartoffeln – Industriekartoffeln seien bei guter Qualität vollumfänglich ausbezahlt worden, auch wenn hier ohnehin kein Labelzuschlag anfällt, sobald die Ware grobsortiert ist. Für die Kampagne 2026 hat Terralog den IP-Anbau bei Speisekartoffeln bereits eingestellt.

Die reglementarisch festgelegten Prämien seien in den letzten Jahren immer komplett ausbezahlt worden, auf Basis der Menge nach Eingangsrapport (abzüglich Mängel), betont Dürrenmatt. Bei den Kalibern (der Grössensortierung der Knollen) räumt er ein Stück weit ein, dass sich die Praxis verändert hat – wenn auch, wie er betont, nicht grundsätzlich neu: «Diese Regelung wurde aus Kulanz gegenüber unseren IP-Produzenten umgesetzt.»

Aufgrund der angespannten Marktlage und der insgesamt sehr hohen Kosten der Kampagne 2025 habe man sich entschieden, «erstmals vollumfänglich gemäss unseren Übernahmebedingungen und dem Reglement IP-Suisse abzurechnen» – sprich: Unter- und Überkaliber, Schwund und Erleseabgang werden nicht mehr vergütet.

Terralog: «Kommunikation wäre zielführender gewesen»

Und dann die Passage, die aufhorchen lässt: «Gemäss Punkt 1 waren unsere Produzenten darüber informiert, aufgrund der anderslautenden Praxis in den Vorjahren geben wir aber zu, dass eine explizite Kommunikation hier zielführender und transparenter gewesen wäre.» Ein bemerkenswertes Eingeständnis – Terralog wusste um die Diskrepanz zwischen dem, was reglementarisch «gilt», und dem, was die Produzentinnen und Produzenten aus jahrelanger Praxis erwarten durften.

Zu den Übermengen: Terralog hatte informiert, dass maximal 10 Prozent über der Kontraktmenge übernommen werden können, abgerechnet im sogenannten Pooling-System – also je nachdem, ob und wie Terralog diese Mengen überhaupt vermarkten kann. «Es war jedem Produzent selbst überlassen, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder nicht. Jeder Produzent musste sich also des unternehmerischen Risikos bewusst sein», so Roland Dürrenmatt.

Der Markt sei diesen Winter und Frühling aber derart gesättigt gewesen, dass diese Übermengen schlicht nicht verkauft werden konnten. Die kontraktierten Mengen dagegen seien zu offiziellen Produzentenrichtpreisen abgerechnet worden, wie es die Übernahmebedingungen von Terralog vorsehen. Den Auszahlungspreis von 16 Franken pro 100 Kilo für die Übermenge hätten Geschäftsleitung und Verwaltungsrat gemeinsam festgelegt.

Unbeantwortet bleibt dabei ausgerechnet die Frage, die viele Produzentinnen und Produzenten am meisten interessieren dürfte: Wer legt eigentlich den Abzug von 3.50 Franken pro 100 Kilo für Lager- und Logistikkosten fest, der von den 16 Franken noch abgeht – und steht diese Zahl irgendwo schwarz auf weiss in einem Vertrag, oder wird sie schlicht verfügt? Die BauernZeitung hat danach gefragt. Terralog hat dazu nichts gesagt.

Was «denaturieren» heisst

Zur Frage, was «denaturieren» konkret bedeutet, widerspricht Terralog dem Verdacht einer reinen Buchhaltungsübung deutlich. «Alle von uns angemeldeten Kartoffelposten würden vor Ort von Personen des Qualiservice kontrolliert und protokolliert.»

Je nach Qualität der Knollen mussten sie vernichtet werden – in Biogasanlagen – oder konnten als Tierfutter abgegeben werden. «Von einer rein buchhalterischen Deklassierung kann klar keine Rede sein, der Prozess ist in der Branche klar geregelt und das Wort ‹Denaturieren› ist ein branchenüblicher Begriff», hält Roland Dürrenmatt fest.

Zum Vorwurf, die Produzenten würden das Absatzrisiko alleine tragen: Terralog verpflichte sich zur Abnahme der kontraktierten Menge und versuche, auch zusätzliche Mengen zu vermarkten. «Leider ist es oft so, dass in Grossernten die Märkte stark gesättigt werden, häufig auch mit direkten Angeboten ab Produktion, was die Vermarktung einer Mehrmenge verhindert.» Als Reaktion habe man den Frühanbau für dieses Jahr deutlich gesenkt, um den Markt zu entlasten.

Neue Praxis oder nicht?

Und ist das alles neue Praxis? Nein, sagt Terralog – zumindest nicht im Grundsatz. Die Ernte 2025 sei ein «Ausnahmejahr» gewesen. Einen «Übermengenabzug» wie in der Frage unterstellt, gebe und habe es so nicht gegeben. In früheren Jahren habe es andere Anpassungen gegeben – etwa Kaliberöffnungen mit gleichzeitigem Prozentabzug bei den Richtpreisen, oder einen Rückbehalt von 5 Franken, der teils ausbezahlt, teils im schlimmsten Fall nicht zurückerstattet wurde. «Sprich, es handelt sich hier nicht um eine Praxisänderung», so Roland Dürrenmatt.

Zum ungleich behandelten Rückbehalt bei Folienkartoffeln (dieser wird vollständig zurückerstattet, während bei Label und Übermengen substanziell gekürzt wird) stellt Terralog klar: Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Der Rückbehalt auf Frühkartoffeln unter Folie der Ernte 2025 habe auf dem Markt realisiert werden können und werde deshalb ohne Abzüge ausbezahlt.

Bei IP-SUISSE wird hingegen deutlich, dass man mit dem Vorgehen der Marktpartnerin nicht einverstanden ist. Benno Amiet vom Bereich Pflanzenbau stellt zunächst klar: Man gehe grundsätzlich davon aus, dass Produzentinnen und Produzenten, die sich zur Labelproduktion verpflichten, für die vereinbarte Ware auch die vorgesehene Prämie erhalten.

Ob die konkrete Abrechnung im vorliegenden Fall den Vereinbarungen und IP-Suisse-Anforderungen entspricht, sei «Gegenstand unserer Abklärungen». Und dann der entscheidende Satz: «Über die konkrete, gegenüber den Vorjahren abweichende Handhabung der Prämie wurden wir vorgängig nicht informiert.»

Was das Reglement offenlässt

Zur Frage, ob das Reglement eine solche Verwässerung des Labelzuschlags überhaupt zulässt, windet sich die Antwort etwas – bleibt aber im Kern klar: IP-Suisse greife, mit Ausnahme einzelner Bereiche wie etwa beim Brotgetreide, normalerweise nicht direkt in die Preis- und Mengenbildung des Marktes ein, verlange aber, dass Angebot und Nachfrage bei den Marktpartnern aufeinander abgestimmt werden.

Das Reglement enthalte «keine spezifische Bestimmung zu einer nachträglichen Verteilung von Labelzuschlägen bei ungenügendem Absatz». Diese Praxis sei also «weder ausdrücklich vorgesehen noch spezifisch geregelt».

Kurzfristige Marktentwicklungen könnten zwar eine gewisse Flexibilität erfordern, doch zentral sei für IP-Suisse, dass die Produzentinnen und Produzenten über «genügend Sicherheit und Planbarkeit» verfügen, um sich bewusst für die Labelproduktion entscheiden zu können.

26 Betriebe sind betroffen

Zahlen liefert IP-Suisse ebenfalls: 26 Betriebe haben 2025 für Terralog IP-Suisse-Kartoffeln angebaut – zwei mehr, als Terralog selbst nennt (24), was auf leicht unterschiedliche Zähljahre oder Erhebungsstichtage hindeuten könnte.

Zur Frage, wer bei IP-SUISSE für die Überprüfung solcher Abrechnungspraktiken zuständig ist, erklärt Amiet, dass diese im konkreten Fall durch den Bereich Pflanzenbau erfolgt – schränkt aber gleich ein: IP-Suisse habe «keine direkte Kontrolle über die einzelnen Abrechnungen», da diese auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedern und Abnehmern beruhen.

Die Rückmeldungen der Produzentinnen und Produzenten würden aber sehr ernst genommen, die Situation sei bekannt und werde «mit hoher Priorität» bearbeitet. Sein Fazit fällt deutlich aus: «Aus unserer Sicht ist die aktuelle Situation unbefriedigend.» Man werde deshalb den Sachverhalt mit den beteiligten Partnern aufarbeiten und prüfen, welche Massnahmen daraus abzuleiten seien, so Amiet.

Zu möglichen Sanktionen gegenüber Abnehmern will IP-SUISSE den laufenden Abklärungen nicht vorgreifen . Man erwarte «eine faire und transparente Zusammenarbeit im Sinne einer guten Geschäftspraxis», bei schwerwiegenden Verstössen stünden «grundsätzlich auch weitergehende Massnahmen zur Verfügung». Ob im konkreten Fall Handlungsbedarf bestehe, werde im Rahmen der laufenden Abklärungen geprüft – eine Antwort, die zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäss noch keine Antwort ist.

Nur ein Drittel im Labelkanal

Zur Kernfrage, wie es sein kann, dass nur ein Drittel der eingekauften Labelware effektiv im Labelkanal absetzbar war, will sich IP-Suisse noch nicht abschliessend äussern: Man müsse zuerst die Hintergründe klären – denkbar seien «kurzfristige Mengenreduktionen auf Kundenseite oder Verschiebungen auf der Ebene der Erstabnehmer».

Man werde mit den Partnern klären, weshalb ein wesentlicher Teil nicht im vorgesehenen Kanal abgesetzt werden konnte, und welche Schlüsse das für die künftige Mengenplanung habe. Wichtig zur Einordnung: Die konkrete Mengenplanung und der Abschluss der Anbauverträge erfolgen im Kartoffelbereich nicht durch IP-Suisse selbst, sondern durch den Handel – IP-Suisse begleitet den Markt als Labelgeber im Austausch mit den Partnern.

Zum Schluss die grundsätzliche Frage nach dem Absatzrisiko: IP-Suisse stehe in «regelmässigem und grundsätzlich konstruktivem Austausch» mit ihren Abnehmern, um Angebot und Nachfrage abzustimmen. Die aktuelle Situation entspreche aber nicht dem eigenen Anspruch an eine verlässliche Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette. Amiet betont aber auch: Die Zusammenarbeit und Vermarktung im Kartoffelbereich habe bisher insgesamt gut funktioniert. «Eine Situation in dieser Form haben wir bislang nicht erlebt.»

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