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Futterknappheit: Luzern erlaubt Mais nach Mais

Kanton Luzern lockert aufgrund der Trockenheit die Auflagen für den Maisanbau. Streuflächen dürfen ab sofort geschnitten werden. Und Mais nach Mais ist mit einigen Auflagen erlaubt.

Aufgrund der Futterknappheit auf vielen Betrieben hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Kantonen erlaubt, dieses Jahr den Schnittzeitpunkt von Streuflächen ohne Naturschutzvertrag gegenüber dem Termin vom 1. September in der Direktzahlungsverordnung vorzuverlegen. Streue habe einen gewissen Futterwert, der in der aktuellen Lage mit Futtermangel genutzt werden könne.

Streue als Futter nutzen

Der Kanton Luzern macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und erlaubt ab sofort den Schnitt von Streu­flächen, wie es in der Mitteilung der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) vom 13. August 2026 heisst. Die Vorgaben bezüglich Restfläche (10 bis 20 Prozent Altgras stehen lassen) müssten aber gleichwohl erfüllt werden.

Die anhaltende Trockenheit in weiten Teilen der Schweiz, insbesondere auch im Kanton Luzern, habe auch grosse Auswirkungen auf den Mais und insbesondere auf das Grünland. Aufgrund der teils schlecht entwickelten Maisbestände werden Flächen bereits vorzeitig siliert, weitere werden im Verlauf des Augusts folgen. Dadurch habe sich die Futterversorgung auf vielen Landwirtschaftsbetrieben weiter verschärft.

Mais auf gleicher Parzelle 2027 möglich

Die kantonalen Pflanzenschutzdienste der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Luzern und Solothurn hätten die Situation gemeinsam und in Absprache mit weiteren Kantonen beurteilt. Wegen der aussergewöhnlichen Witterung und der frühzeitigen Ernte vieler Maisbestände setzt Lawa die Fruchtfolgeeinschränkung durch den Maiswurzelbohrer für 2026 aus. Die Fangzahlen des Schädlings spielen dabei keine Rolle.

Somit dürfe auf einer Maisparzelle auch 2027 wieder Mais angebaut werden. Dies gilt, wenn die Vorgaben der gewählten Fruchtfolgenvariante «Anbaupause» oder «Flächenanteile Kulturen» eingehalten werden. Durch die frühzeitige Entfernung der Maisbestände werden die Entwicklung und Vermehrung des Maiswurzelbohrers auf den betroffenen Flächen eingeschränkt, begründet der Kanton die Lockerung.

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