«Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden» bei Markant

Im Verfahren der Wettbewerbs-Kommission Weko gegen das Inkasso-Unternehmen Markant, das mit diversen Händlern zusammenarbeitet, hat das Bundesverwaltungsgericht gegen Markant entschieden. Ein bedeutender Entscheid, findet Spiritsuisse.

Es sei das erste Mal gewesen, dass gegen einen Durchsuchungsbefehl der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt worden sei, schreibt Sprititsuisse in einer Mitteilung. Markant habe damit verloren. Interessant ist gemäss Spiritsuisse vor allem die Argumentation des Gerichts.

Wettbewerbsrechtliches Fehlverhalten

Folgende Punkte sieht der Verband als besonders bedeutend an:

  • Das Geschäftsmodell von Markant sei keine klassische, wettbewerbsrechtlich zulässige Einkaufsgemeinschaft.
  • Es wird Tatverdacht gemäss Kartellgesetz gegen Markant und mehrere ihrer angeschlossenen Gross- und Einzelhandelsunternehmer (Anschlusshäuser) festgestellt.
  • Es gebe Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden, die mithin schwere Wettbewerbs-Beschränkungen seien.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hielt fest, dass Markant bei den mutmasslich widerrechtlichen Absprachen eine Führungsrolle gespielt habe.

Weko-Untersuchung seit Herbst 2020

Im letzten Herbst hat die Wettbewerbskommission Weko eine Untersuchung sowohl gegen Markant als auch mehrere ihrer Anschlusshäuser (Gross- und Einzelhändler) eröffnet. Mit der Androhung, Produkte kollektiv auszulisten, sollten deren Lieferanten zur Abwicklung ihres Zahlungsverkehrs (Inkass) über Markant angehalten werden.

Die von den Lieferanten an Markant zu entrichtenden Gebühren würden angeblich teilweise an den Gross- und Einzelhandel ausbezahlt, hiess es weiter. Die Weko sollte prüfen, ob unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.

«Reputationsschäden und Probleme bei der Geschäftsausübung»

Im Rahmen des oben genannten Weko-Verfahrens liess die Kommission bei Markant und mehreren Anschlusshäusern Durchsuchungen durchführen und Dokumente sowie Datenträger beschlagnahmen. Dagegen wehrte sich das Inkasso-Unternehmen vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung, das Vorgehen verursache erhebliche Reputationschäden und Probleme in der täglichen Geschäftsausübung, schildert Spiritsuisse. Die verlangte Rückgabe aller beschlagnahmter Gegenstände wurde nun aber abgelehnt.

Auch Coop-Lieferanten betroffen

Auch landwirtschaftliche Lieferanten hatten sich zuletzt gegen die Gebühren durch Markant zur Wehr gesetzt. So wurde eine bäuerliche IG gegründet, die sich gegen die Übertragung der Fakturierungskosten einsetzt.

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  • Weko eröffnet Untersuchung gegen Markant